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Grenzwerte im Strahlenschutz
In der Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung sind Dosisgrenzwerte für die allgemeine Bevölkerung und für beruflich strahlenexponierte Personen festgelegt. Generell muss jede Anwendung ionisierender Strahlung gerechtfertigt sein und die Strahlenbelastung muss auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich gehalten werden.
Grenzwerte und gesundheitliche Risiken
Dosisgrenzwerte dienen nicht als Trennlinie zwischen gefährlicher und ungefährlicher Strahlenexposition. Die Überschreitung eines Grenzwertes bedeutet vielmehr, dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten gesundheitlicher Folgen (insbesondere von Krebserkrankungen) über einem als annehmbar festgelegten Wert liegt. Die Grenzwerte legt der Gesetzgeber beziehungsweise Verordnungsgeber fest.
Da es keinen Dosiswert gibt, unterhalb dessen ionisierende Strahlung mit Sicherheit kein gesundheitliches Risiko beinhaltet, besteht auch unterhalb der Grenzwerte ein gewisses, wenn auch geringes Risiko, das mit zunehmender Dosis ansteigt. Daher muss jede Strahlenexposition auch unterhalb der festgelegten Grenzwerte wenn möglich vermieden und wo dies nicht möglich ist, so gering wie möglich gehalten werden (Prinzip der Optimierung). Dieses Prinzip führt in der Praxis dazu, dass die auftretenden Strahlenbelastungen in den allermeisten Fällen weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegen.
Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
Der Grenzwert für die effektive Dosis zum Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt 1 Millisievert im Kalenderjahr (§ 46 Strahlenschutzverordnung).
Dieser Wert bezieht sich auf alle Strahlenexpositionen, denen Einzelpersonen der Bevölkerung durch kerntechnische und sonstige Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie den Umgang mit radioaktiven Stoffen ausgesetzt sein können. Das heißt, der Grenzwert gilt für die Summe der Strahlenexpositionen aus Direktstrahlung und der Strahlenexpositionen aus Ableitungen von kerntechnischen Anlagen. Dabei darf die Strahlenbelastung aus einer einzelnen Anlage über die Belastungspfade Abwasser und Abluft jeweils den Wert von 0,3 Millisievert pro Jahr nicht überschreiten (§ 47 Strahlenschutzverordnung).
Medizinische Strahlenanwendungen sind von diesen Begrenzungen ausgeschlossen. Für Strahlung aus natürlichen Quellen existiert derzeit kein gesetzlicher Dosisgrenzwert.
Die Grenzwerte für die Organdosis für die Bevölkerung sind in § 46 (2) der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Sie betragen 15 Millisievert für die Augenlinse und 50 Millisievert für die Haut.
Auch bei der Planung von Schutzmaßnahmen gegen Störfälle in einem Kernkraftwerk sind Grenzwerte für die Strahlenbelastungen, die aus der Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung resultieren, zu berücksichtigen (siehe § 49 der Strahlenschutzverordnung).
Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
Der Grenzwert für die effektive Dosis zum Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen beträgt 20 Millisievert im Kalenderjahr (§ 55 Strahlenschutzverordnung).
Im Einzelfall kann die zuständige Behörde für ein einzelnes Jahr 50 Millisievert zulassen, für fünf aufeinanderfolgende Jahre dürfen jedoch 100 Millisievert nicht überschritten werden. Die Berufslebensdosis darf 400 Millisievert nicht übersteigen (§ 56 Strahlenschutzverordnung).
Diese Dosisgrenzwerte gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. Allerdings darf bei Frauen im gebärfähigen Alter die Organdosis des Uterus nur maximal 2 Millisievert pro Monat betragen. Bei schwangeren Frauen beträgt der Grenzwert für das ungeborene Kind 1 Millisievert vom Zeitpunkt der Bekanntgabe bis zum Ende der Schwangerschaft.
Für Personen unter 18 Jahren in Ausbildung gilt der Grenzwert 1 Millisievert pro Kalenderjahr. Für Ausbildungszwecke kann bei 16- bis 18-jährigen die zuständige Behörde einen Grenzwert von 6 Millisievert festlegen, falls dies nötig ist.
Für Schutzmaßnahmen bei einer Strahlenbelastung von Teilen des Körpers legt die Strahlenschutzverordnung zusätzlich Grenzwerte für einzelne Organe fest (§ 55 Strahlenschutzverordnung).
In dem Artikel "Grenzwerte für beruflich exponierte Personen" finden Sie weitere Informationen und Details zu diesem Thema.
Wichtige Grenzwerte und typische Dosiswerte im Vergleich
Zur besseren Einordnung der Grenzwerte sind in der folgenden Tabelle wichtige Grenzwerte und typische Dosiswerte (jeweils effektive Dosis) als Vergleich zusammengestellt.
Wichtige Grenzwerte und typische Dosiswerte im Vergleich | |
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Effektive Dosis | |
0,01 mSv pro Jahr | Rechnerisch ermittelte Größenordnung der jährlichen Höchstdosis der Bevölkerung in Deutschland durch Kernkraftwerke im Normalbetrieb (Diese Berechnungen gehen von konservativen Annahmen unter anderem des Aufenthaltsortes und der Ernährung aus, so dass die tatsächlichen Expositionswerte darunter liegen.) |
0,01 - 0,03 mSv pro Aufnahme | Typischer Dosisbereich bei einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs (Thorax) |
bis zu 0,1 mSv pro Flug | Dosis durch Höhenstrahlung bei einem Flug von München nach Japan |
1 mSv pro Jahr | Grenzwert (maximal zulässige Dosis) der jährlichen Strahlenexposition für Personen der allgemeinen Bevölkerung (die z.B. aus der Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus kerntechnischen Anlagen resultiert). |
1 - 3 mSv pro Aufnahme | Typischer Dosisbereich für eine Computertomographie des Hirnschädels |
2 mSv pro Jahr | Durchschnittliche jährliche Dosis einer Person in Deutschland aus künstlichen Quellen, vornehmlich Medizin (Wert für 2012: etwa 1,9 mSv) |
2 mSv in 50 Jahren | Gesamte Dosis für eine Person im Voralpengebiet auf Grund des Reaktorunfalls von Tschernobyl für den Zeitraum 1986-2036 |
2-3 mSv pro Jahr | Durchschnittliche jährliche Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland aus natürlichen Quellen |
10-20 mSv pro Aufnahme | Typischer Dosisbereich für eine Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen |
20 mSv pro Jahr | Grenzwert (maximal zulässige Dosis) der jährlichen Strahlenexposition für beruflich strahlenexponierte Personen in Deutschland |
250 mSv | Richtwert für eine Person beim Einsatz lebensrettender Maßnahmen oder zur Vermeidung großer Katastrophen in Deutschland |
400 mSv | Grenzwert (maximal zulässige Dosis) für die Berufslebensdosis bei beruflich strahlenexponierten Personen in Deutschland |
Wichtige Schwellenwerte für deterministische Strahlenwirkungen
Die folgende Tabelle enthält einige Schwellenwerte für akute Strahlenschäden (deterministische Strahlenwirkungen), um die Einordnung der Dosis- und Grenzwerte zu erleichtern.
Wichtige Schwellenwerte für deterministische Strahlenwirkungen | |
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Dosis | |
100 mSv | Unterer Schätzwert des Schwellenwerts für Schädigungen des Ungeborenen |
500 mSv | Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert Hautrötungen auf |
1000 mSv | Bei akuter Exposition treten ab diesem Schwellenwert akute Strahleneffekte auf (zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen) |
3000 – 4000 mSv | Ohne medizinische Eingreifen sterben bei dieser Dosis 50 Prozent der exponierten Personen nach 3-6 Wochen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelte (LD50) |
> 8.000 mSv | Ohne entsprechende medizinische Behandlung bestehen nur geringe Überlebenschancen, wenn es sich um eine in kurzer Zeit erfahrene Strahlenbelastung handelte |
Stand: 29.11.2017