Navigation und Service

Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Nutzen und Risiko der Röntgendiagnostik

  • Die Röntgendiagnostik wird vom Arzt eingesetzt, wenn mit anderen Verfahren keine eindeutige Diagnose zu erhalten ist.
  • Im Sinne des praktischen Strahlenschutzes wird vorsorglich angenommen, dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen – wenn auch entsprechend geringen – Strahlenrisiko verbunden ist.
  • Die Anwendung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Strahlenrisiko gegenüber dem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen gering ist (rechtfertigende Indikation).

Die Röntgendiagnostik wird vom Arzt eingesetzt, wenn mit anderen Verfahren wie Labor-, Ultraschall- oder endoskopischen Untersuchungen keine eindeutige Diagnose zu erhalten ist. Mit der Röntgendiagnostik wird oft erst die Diagnose ermöglicht oder erhärtet beziehungsweise der Befund präzisiert.

Welche Bedeutung die Röntgendiagnostik für den einzelnen Patienten haben kann, zeigen einige Beispiele:

  • Sichere Diagnose eines Knochenbruchs und Kontrolle der richtigen Einrichtung des Bruchs
  • Abklärung einer Kopfverletzung nach einem Unfall bei Verdacht auf Blutungen innerhalb des Schädels
  • Rechtzeitige Diagnose von Gefäßverengungen zum Beispiel der Herzkranzgefäße mittels Angiographie und damit Senkung des Herzinfarktrisikos durch Anwendung einer geeigneten Intervention, zum Beispiel einer Aufdehnung des verengten Gefäßes unter Durchleuchtungskontrolle
  • Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms

Strahlenrisiko

In den meisten Fällen werden Röntgenuntersuchungen mit sehr niedrigen Dosen durchgeführt. Im Sinne des praktischen Strahlenschutzes wird vorsorglich angenommen (sog. LNT-Hypothese), dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen – wenn auch entsprechend geringen – Strahlenrisiko verbunden ist, d.h. es ist üblich, konservativ von einem proportionalen Zusammenhang zwischen Dosis und Krebsrisiko auszugehen. Dies gilt auch bei ganz geringen Dosiswerten, obwohl sich für den niedrigen Dosisbereich keine sicheren Angaben zum Strahlenrisiko machen lassen.

Strahlenrisiko und Alter

Bei der Bewertung des Strahlenrisikos muss zudem berücksichtigt werden, dass der größte Teil aller Röntgenuntersuchungen bei Patienten durchgeführt wird, die bereits älter sind. Dies gilt vor allem für dosisintensivere Verfahren, beispielsweise die Computertomographie.

Das Alter hat einen wesentlichen Einfluss auf das Strahlenrisiko: Bei gleicher Dosis ist es bei einem älteren Menschen geringer als bei einem jüngeren. Auch muss berücksichtigt werden, dass insbesondere schwerkranke Patienten auf Grund ihrer Erkrankung überdurchschnittlich häufig radiologisch untersucht werden. Die Lebenserwartung dieser Menschen ist zumeist eingeschränkt und damit kürzer als die jahre- oder jahrzehntelange Entstehungszeit einer strahlenbedingten Krebserkrankung.

Wie kann die medizinische Strahlenexposition verringert werden?

  • Unnötige Röntgenuntersuchungen vermeiden: Eine Röntgenuntersuchung ist nur dann von Nutzen, wenn der resultierende Befund eine Verdachtsdiagnose ausschließen oder bestätigen kann oder falls er sich auf die Art der Behandlung auswirkt.
  • Dosisoptimierung: Die meisten Untersuchungsarten in der Röntgendiagnostik sind standardisiert. Jede dieser Untersuchungsarten ist nach den Grundsätzen des Strahlenschutzes zu optimieren. Da eine Anwendung von Dosisgrenzwerten den diagnostischen Nutzen einschränken könnte, wird derzeit international empfohlen, für medizinische Expositionen keine Dosisgrenzwerte zu verwenden. Gleichwohl sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, jede einzelne Untersuchung so durchzuführen, dass die Strahlenexposition für den Patienten so gering wie möglich ist. Als Richtwerte werden vom Bundesamt für Strahlenschutz diagnostische Referenzwerte veröffentlicht, die bei Standarduntersuchungen bei normalgewichtigen Patienten in der Regel nicht überschritten werden sollten.
  • Rechtfertigende Indikation: Eine Röntgenuntersuchung ist gerechtfertigt, wenn der Patient aus der Untersuchung einen erheblichen Nutzen zieht und das Strahlenrisiko dem gegenüber gering ist. Entsprechend ist eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung ("rechtfertigende Indikation") gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss durch fachkundiges ärztliches Personal erfolgen.
  • Alternative Bildgebungsverfahren: Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Verfahren mit geringerer oder keiner Strahlenexposition zu berücksichtigen, wenn diese gleichwertige oder bessere Informationen liefern können. Patientinnen und Patienten sollten gezielt nachfragen, warum eine Röntgenuntersuchung notwendig ist und ob alternative Diagnoseverfahren eingesetzt werden können, zum Beispiel eine Ultraschalluntersuchung oder eine Magnetresonanztomographie.
  • Röntgenpass: Ärztliche Praxen oder Institutionen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, sind verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten. Der Röntgenpass ist ein wichtiges Instrument, um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen zu schaffen.
Stand: 09.04.2018

Wie bewerten Sie diesen Artikel?

© Bundesamt für Strahlenschutz