Inkorporationsüberwachung
Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können, z.B. durch Inhalation, Ingestion, über die Haut oder durch eine offene Wunde Radionuklide in den Körper gelangen. Diese führen zu einer inneren Strahlenexposition. Aufgabe der Inkorporationsüberwachung ist der retrospektive Nachweis, dass die einschlägigen Dosisgrenzwerte nicht überschritten wurden.

Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS ist zuständig für die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren, die Vereinheitlichung beziehungsweise Harmonisierung von Analysen-, Mess- und Interpretationsverfahren, die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie die Beratung und Berichterstattung. Darüber hinaus ist sie in die radiologische Notfallvorsorge integriert
Die für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition üblichen Überwachungsverfahren zur Bestimmung der zugeführten Aktivität sind In-vivo-Verfahren zur Bestimmung der Aktivität im Körper oder in den Organen, In-vitro-Verfahren zur Bestimmung der Aktivitätskonzentration in den Ausscheidungen sowie Raumluftmessungen zur Bestimmung der Aktivitätskonzentration in der Luft am Arbeitsplatz.

An seiner Dienststelle München in Neuherberg betreibt das BfS eine In-vivo-Inkorporationsmessstelle. Dort sind eine Ganzkörper- und eine Teilkörper-Messanlage sowie weitere ergänzende Messausstattung vorhanden. Die Messstelle ist für das Land Bayern behördlich bestimmt.
Die am 1. März 2007 in Kraft getretenene Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RiPhyko) gilt für verschiedene Anwendungsgebiete (Medizin, Kerntechnik, Industrie usw.) und ist daher naturgemäß in vielen Punkten nur sehr allgemein gehalten. Es ist das Ziel der vorliegenden Empfehlung, die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bei der Anwendung der RiPhyko zu unterstützen.

Radioaktive Stoffe kommen in unserer Umwelt überall vor. Durch Einatmen oder über Nahrungsmittel können sie in den menschlichen Körper gelangen. Im Video erklärt Dr. Udo Gerstmann, wie man mit einem Ganzkörperzähler die Radioaktivität im Körper misst und wann er eingesetzt wird.

Behördlich bestimmte Messstellen sind für die Überwachung auf Inkorporationen im Rahmen der physikalischen Strahlenschutzkontrolle zuständig. Diese Messstellen werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden behördlich bestimmt, das heißt, sie sind damit amtlich anerkannt und müssen damit definierten Qualitätsansprüchen genügen.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist die Unterstützung der behördlich bestimmten Messstellen bei der Qualitätssicherung auf allen Schritten hin zur Ermittlung der inneren Dosis. Das bedeutet, dass die Leitstelle insbesondere für die regelmäßige Durchführung von Ringversuchen bei den In-vivo-Messstellen (Ganzkörper- und Teilkörperzähler) und den In-vitro-Messstellen (Ausscheidungsanalytik) Sorge zu tragen hat.
Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS ist auch im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Sie initiiert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, entwickelt Analyse-, Mess- und Berechnungsverfahren weiter und optimiert Überwachungskonzepte. In den vergangenen Jahren wurden u. a. Forschungsvorhaben durchgeführt zur Verbesserung des Notfallschutzes, zu Inkorporationsmess- und Analyseverfahren sowie zu Biokinetik und interner Dosimetrie.