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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Empfehlungen zur Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RiPhyko)

Die am 1. März 2007 in Kraft getretenene Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RiPhyko) gilt für verschiedene Anwendungsgebiete

  • Medizin,
  • Kerntechnik,
  • Industrie usw.

Die Richtlinie ist daher naturgemäß in vielen Punkten nur sehr allgemein gehalten. Es ist das Ziel der vorliegenden Empfehlung, die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bei der Anwendung der RiPhyko zu unterstützen.

Die Empfehlung soll bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe speziell in der Nuklearmedizin den zuständigen Behörden Hilfestellung bei der Beurteilung des vom Anwender vorgeschlagenen Konzeptes der Inkorporationsüberwachung gemäß Kapitel 2 der RiPhyko geben.

Die Empfehlung für die Anwendung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung im Bereich der Nuklearmedizin steht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System (DORIS) des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Verfügung. Außerdem hat das Bundesamt für Strahlenschutz aufgrund eigener Untersuchungen Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie und bei der Radiosynoviorthese (RSO) herausgegeben.

Stand: 27.04.2018

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