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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Was versteht man unter nuklearem Notfallschutz?

  • Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb einer kerntechnischen Anlage getroffen werden, um eine Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern oder möglichst zu minimieren.
  • Der anlagenexterne Notfallschutz umfasst alle Maßnahmen außerhalb einer kerntechnischen Anlage zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bei einem kerntechnischen Störfall oder Unfall.

    • Der Katastrophenschutz dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr in der näheren Umgebung einer kerntechnischen Anlage. Für die Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen sind die Bundesländer zuständig.
    • Radioaktivitätsmessungen in der Umwelt dienen bei großräumigen Schadenslagen vorsorglich dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung.

Übersicht zur Struktur des nuklearen Notfallschutzes in Deutschland Struktur des nuklearen NotfallschutzesStruktur des nuklearen Notfallschutzes in Deutschland

Kommt es in einer kerntechnischen Anlage in Deutschland oder dem unmittelbar benachbarten Ausland zu einem Unfall, wird zum Schutz der Bevölkerung der radiologische Notfallschutz aktiviert.

Der Notfallschutz für kerntechnische Anlagen, Kernkraftwerke oder Zwischenlager für Atommüll, gliedert sich in den "anlageninternen" Notfallschutz und den "anlagenexternen" Notfallschutz.

Anlageninterner Notfallschutz

Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb einer kerntechnischen Anlage (z.B. Kernkraftwerk) getroffen werden, um eine Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern oder möglichst zu minimieren.

Sollten die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen in einem Ernstfall nicht oder nur zum Teil greifen, kann es zu Freisetzungen radioaktiver Stoffe aus einer kerntechnischen Anlage kommen. Dann werden anlagenexterne Maßnahmen erforderlich.

Anlagenexterner Notfallschutz

Der anlagenexterne Notfallschutz umfasst alle Maßnahmen außerhalb einer kerntechnischen Anlage zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bei einem kerntechnischen Störfall oder Unfall. Dabei wird unterschieden zwischen

  • Katastrophenschutz und
  • weiteren Maßnahmen zum Beispiel zur Vermeidung kontaminierter Lebensmittel.

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr in der näheren Umgebung einer kerntechnischen Anlage. Für die Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Der Bund gibt in Abstimmung mit den Ländern einen Rahmen für die Katastrophenschutzplanung vor, um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise in den Ländern zu gewährleisten.

Bei den grundlegenden Katastrophenschutzmaßnahmen handelt es sich in erster Linie um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:

  • die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als einschneidende aber auch wirkungsvolle Schutzmaßnahme, insbesondere wenn sie vor Durchzug der radioaktiven Wolke erfolgt sowie
  • die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse,
  • die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung,
  • die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.

In der Frühphase eines Unfalls in einem Kernkraftwerk ist es für den Schutz von Mensch und Umwelt von entscheidender Bedeutung, schnell die zu erwartende radiologische Lage abschätzen zu können. Deshalb wird mit Hilfe von Wetter- und dem radiologischen Prognosemodell RODOS die Ausbreitung der freigesetzten radioaktiven Stoffe und ihr weiteres Verhalten in der Umwelt simuliert.

Messungen der Umweltradioaktivität - Strahlenschutzvorsorge

Die Radioaktivitätsmessungen in der Umwelt dienen bei großräumigen Schadenslagen vorsorglich dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung.

Als Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes bewertet das BfS die von Bundes- und Länderbehörden erhobenen Daten und erstellt Vorschläge für Maßnahmen.

Das Bundesumweltministerium BMU spricht, falls erforderlich, Verbote und Beschränkungen beim Verzehr von Lebensmitteln aus. In Abstimmung mit den Ländern kann das BMU der Bevölkerung bestimmte Verhaltensweisen empfehlen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Strahlenschutzgesetz.

Stand: 16.05.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz