Die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und dem Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, eingesetzte Gutachtergruppe hat die vom Wissenschaftsrat geübte Kritik am Bundesamt für Strahlenschutz zurückgewiesen und eigene Vorschläge zur Modernisierung der Behörde vorgelegt. Die Gutachter Prof. Dr. Hans Peter Bull, Prof. Dr. Dr. Klaus König und Rechtsanwalt, Senator a. D. Jörg Kuhbier haben ihre Empfehlungen heute Minister Gabriel und Präsident König in Berlin übergeben.
Von verschiedenen Personen, bei denen der Verdacht bestand, dass sie mit Polonium-210 in Berührung gekommen sein könnten, wurden in den vergangenen Tagen Urinproben an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesandt, um mögliche Gesundheitsrisiken für die betroffenen Personen zu bewerten.
Von verschiedenen Personen, bei denen der Verdacht bestand, dass sie mit Polonium-210 in Berührung gekommen sein könnten, wurden in den vergangenen Tagen Urinproben an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesandt, um mögliche Gesundheitsrisiken für die betroffenen Personen zu bewerten. Für die beiden ersten Proben, darunter derjenigen der Ex-Frau von Dmitrij Kowtun, liegen inzwischen die beiden ersten Messergebnisse vor. In beiden Proben gab es keine Hinweise für eine Aufnahme von Polonium im Zusammenhang mit den gefundenen Kontaminationen.
Experten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) haben seit Freitag auf Anforderung des Bundeslandes Hamburg Wohnungen und am Samstag ein Flugzeug nach Polonium-210 untersucht und in mehreren Wohnungen geringe Spuren radioaktiver Stoffe nachgewiesen, bei denen es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Polonium handelt. Das Flugzeug wurde bereits am Samstag Abend wieder freigegeben.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die am 17.10.2006 beantragte Beförderungsgenehmigung für den Transport von max. 18 Behältern mit unbestrahltem hochangereichertem Uran des VKTA Rossendorf nach Russland erteilt. Die Genehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz festgestellt worden war. Mit dieser Feststellung wird auch sichergestellt, dass die internationalen Vorschriften zum Schutz der Menschen eingehalten werden.