In den vergangenen Wochen haben mehrfach Presseberichte für Aufsehen gesorgt, die über angeblich rechtswidrige Auftragsvergaben im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) berichteten. Die darin erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Dies bestätigt jetzt auch der Bundesrechnungshof. In zwei Berichten stellt der BRH fest, dass es in keinem der untersuchten Vergabeverfahren eine unzulässige Einflussnahme des Präsidenten des BfS gegeben hat.
Öffentlichkeitsbeteiligung für Temelin: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht am 30. Juni das tschechische Gutachten zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente im tschechischen Temelin. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Gutachten bis Fristablauf am 21. Juli 2005 einsehen und bis zum 22. Juli 2005 Einwendungen gegen den Bau des Zwischenlagers erheben.
"Der Mensch hat kein Sinnesorgan für Strahlung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich daher auf die zu ihrem Schutz ergriffenen Maßnahmen verlassen können", betonte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, anlässlich der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes 2004 in Berlin. "Aus diesem Grund ist es für uns von zentraler Bedeutung, als neutrale Behörde unserem Motto "Verantwortung für Mensch und Umwelt" gerecht zu werden, durch offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen zu gewinnen und durch unser Fachwissen.
Die Überwachung des Kernwaffenteststoppvertrags ist um eine Messstation reicher: In Freiburg überreicht heute der Exekutivsekretär der Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation (CTBTO), Botschafter Wolfgang Hoffmann, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Zertifizierungsurkunde. Die BfS-Messstation auf dem Schauinsland bei Freiburg ist eine von weltweit 80 Spurenmessstationen für Radioaktivität in der Luft und die einzige in Mitteleuropa.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) möchte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stärker auf die gesundheitlichen Wirkungen von Strahlung richten. Die Strahlenschutzbehörde des Bundes hat in den letzten Monaten mit den "Leitlinien Strahlenschutz" Positionen zu 18 grundsätzlichen Fragen erarbeitet, in denen es die Grundlagen des Strahlenschutzes sowie die zukünftigen Herausforderungen darlegt.