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BfS weist Vorwürfe der CDU / CSU zurück

Ausgabejahr 2005
Datum 12.05.2005

Zu der Pressemitteilung der CDU- / CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom heutigen Tage nimmt das Bundesamt für Strahlenschutz wie folgt Stellung:

Der Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) hat gestern den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages umfassend über die Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten des BfS in den letzten vier Jahren informiert. Alle Frage wurden umfassend beantwortet. Auch wurden dem Ausschuss alle Auftragnehmer des BfS mitgeteilt.

In ihrer heutigen Pressemitteilung zur Sitzung des Haushaltsausschusses arbeitet die CDU- / CSU-Fraktion mit falschen Behauptungen. Der für das BfS im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätige externe Mitarbeiter hat vom BfS weder eine Vergütung nach BAT Ia, noch Zahlungen in Höhe von 382.000 € erhalten. Diese Fehlinformationen kann die CDU- / CSU-Fraktion auch nicht der Darstellung im Haushaltsausschuss entnommen haben. Wie im Ausschuss dargelegt erhält der Auftragnehmer ausschließlich eine Vergütung mit einem Stundensatz in Anlehnung an BAT Ib. Die Innenrevision des BfS hat am 04.05.2005 festgestellt, dass die von der CDU- / CSU-Fraktion kritisierte Auftragsvergabe im Einklang mit dem Vergaberecht erfolgt ist.

Das BfS hält sich vor, gegen solche falschen Behauptungen auch juristisch vorzugehen.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 12.05.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz