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König: "Verwaltungsgericht bestätigt Genehmigung des BfS"

Transport Forschungsreaktor Rossendorf - Ahaus

Ausgabejahr 2004
Datum 06.08.2004

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat heute die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Transportes von abgebrannten Brennelementen des stillgelegten Forschungsreaktors Rossendorf nach Ahaus bestätigt. Der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Genehmigung wurde wegen fehlender Antragsbefugnis abgelehnt. Das Gericht hat festgestellt, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen nicht auf einen übermäßigen Polizeieinsatz und die damit verbundenen Kosten berufen kann.

"Wichtig für mich ist, dass das Verwaltungsgericht klargestellt hat, dass das BfS sich bei der Erteilung der Transportgenehmigung nicht rechtsmissbräuchlich über Länderinteressen hinweggesetzt hat", sagte BfS-Präsident Wolfram König zu diesem Beschluss des Gerichtes. Vielmehr habe das BfS die vom Land Nordrhein-Westfalen geltend gemachten Interessen durchaus gewürdigt und ihnen weitgehend Rechnung getragen. Die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgetragenen Interessen seien nahezu vollständig vom BfS in Auflagen in dem Genehmigungsbescheid umgesetzt worden. König: "Mit dem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Behauptung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen widerlegt, dass dem beantragten Transport überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden und die Genehmigung daher nicht hätte erteilt werden dürfen". Das BfS habe auch in diesem Fall seine sorgfältige, allein an Recht und Gesetz orientierte und der Sicherheit verpflichtete Arbeit unter Beweis gestellt und die Interessen der Bundesländer angemessen gewürdigt.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 06.08.2004

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