Navigation und Service

Wenn schon Solarium, dann nur mit Zertifikat

Ausgabejahr 2004
Datum 09.03.2004

In Neustadt an der Weinstraße wird heute der deutschlandweit erste Solarienbetrieb nach den Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zertifiziert. "Wir erwarten, dass dieses Beispiel Schule macht. Denn mit diesem Gütesiegel erhalten Nutzerinnen und Nutzer die längst fällige Orientierungshilfe bei der Wahl des Solarienbetriebs", erläutert Dirk Daiber, Pressesprecher des BfS. "UV-Strahlung ist eine der Ursachen für Hautalterung und Hautkrebs. Solange in unserer Gesellschaft jedoch gebräunte Haut als attraktiv gilt, werden Solarien häufig trotzdem besucht. Wer auf künstliche Bräune nicht verzichten will, kann sich mithilfe unseres Gütesiegels bewusst für einen größeren Schutz vor den gesundheitlichen Risiken der UV-Strahlung entscheiden", so Daiber.

Das Zertifikat erhalten Solarienbetriebe, die die vom "Runden Tisch Solarien" (RTS) festgelegten Qualitätsstandards erfüllen. Gebräunt wird im zertifizierten Solarienbetrieb mit geprüften und regelmäßig gewarteten Geräten, die u.a. eine schrittweise Dosierung ermöglichen und bei Erreichen einer festgelegten maximalen Bestrahlung selbständig abschalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die anhand der vom Runden Tisch Solarien (RTS) festgelegten Schulungsmaßnahmen ihre fachliche Qualifikation erworben haben, können sachgerecht beraten und informieren. Sie können den Hauttyp bestimmen und einen Bestrahlungsplan erstellen. In den Kabinen und an den Geräten sind Hinweise zu Geräten und zur korrekten Nutzung angebracht, des weiteren werden die allgemeinen Hygienebedingungen eingehalten. Zusätzlich liegen Informationen zu gesundheitlichen Aspekten der UV-Strahlung aus.

Der RTS wurde vom Präsidenten des BfS, Wolfram König, im Dezember 2001 ins Leben gerufen, da es auf diesem Gebiet keine gesetzlichen Regelungen gibt. Auf Grundlage der Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) "Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien" erarbeiteten Vertreter aus Staat, Wissenschaft, Verbraucherschutzorganisationen, Industrie und Studiobetreibern Kriterien zur Vergabe des Zertifikats. Im Juni 2003 erfolgte der Startschuss zur Zertifizierung von Solarien. Nur wenn von den Solarienbetrieben die Möglichkeit der freiwilligen Zertifizierung genutzt wird, ist eine gesetzliche Regelung entbehrlich.

Stand: 09.03.2004

© Bundesamt für Strahlenschutz