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BfS veröffentlicht Genehmigung im Internet
Interimslager am Atomkraftwerk Biblis
Ausgabejahr 2002
Datum 09.02.2002
Datum 09.02.2002
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird morgen die Genehmigung für das Interimslager für abgebrannte Brennelemente am Atomkraftwerk Biblis auf seiner Internet-Seite www.bfs.de veröffentlichen. "Diese Verbesserung der Informationsmöglichkeiten für die interessierte Öffentlichkeit halte ich gerade in dem sehr sensiblen und kontrovers diskutierten Bereich atomrechtlicher Verfahren für dringend geboten,"
sagte dazu der Präsident des BfS, Wolfram König. "Mit hoher Transparenz unseres Verwaltungshandelns wollen wir dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger entgegenkommen."
Dieses Angebot des BfS geht über die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und regionalen Tageszeitungen hinaus.
Das BfS hatte den Betreibern des Atomkraftwerks Biblis im Dezember die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem Interimslager für die Dauer von fünf Jahren genehmigt. Diese Genehmigung konnte bisher nur von den Einwenderinnen und Einwendern angefordert werden. Jetzt können sich auch alle anderen Interessierten informieren. Grundlage für mögliche Klagen gegen das Vorhaben sind aber nur die Ausfertigungen der Genehmigungen in der Fassung, die im Pfarr- und Jugendzentrum Biblis und beim BfS in Salzgitter vom 14.-27. Februar 2002 ausgelegt werden bzw. vom BfS übersandten Exemplare der Genehmigung.
Das BfS berücksichtigt schützenswerte Interessen der Betreiber, indem im Internet die Namen von Betriebsangehörigen verdeckt und keine Betriebsgeheimnisse veröffentlicht werden. Weitergehende Forderungen der Betreiber erfüllt das BfS nicht, da es das Informationsbedürfnis der betroffenen Bevölkerung höher einschätzt und in einem demokratischen Gemeinwesen zum lebendigen Austausch zwischen Staat und Bürgern beitragen will.
Veröffentlichungen im Internet sind derzeit weder konkret geregelt noch definitiv ausgeschlossen. Das BfS folgt deshalb dem Prinzip der Aktenöffentlichkeit, wie es auch das Umweltinformationsgesetz im Grundsatz festlegt.
Stand: 09.02.2002