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BfS weist Vorwurf der schlampigen Buchführung zurück

Aktualisiert am 31.07.2009

Die Nachrichtenagentur dpa meldet mit Bezug auf das Magazin "focus", dass der Bundesrechnungshof die Buchführung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) als "schlampig" bezeichnet. Das BfS weist diesen Vorwurf entschieden zurück.

Die in der dpa-Meldung erwähnten Zitate aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages geben einen veralteten Stand wieder. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist deshalb den Vorwurf der schlampigen Buchführung zurück. Alle Vorwürfe sind bereits geklärt. Die gegebenen Erläuterungen sind allerdings nicht mehr in den Bericht eingegangen, den der BRH noch vor der Sommerpause abschließen wollte.

Es handelt es sich vor allem um Jahrzehnte zurückliegende Vorgänge der Vorgängerbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und des BfS bis 1999. Insgesamt geht es um Abrechnungen in Höhe von 2 289 Mio. Euro in der Zeit von 1979 bis 2007. Differenzen zwischen den Zahlen der Jahresrechnung des Bundes und den Daten des BfS in Höhe von 64 Mio. Euro resultieren aus dem Update einer Verwaltungsmanagementsoftware 2006. Der Fehler im Altdatenbestand, der im Rahmen der Prüfung festgestellt und bereits bereinigt wurde, hat keinerlei Einfluss auf die tatsächlich erfolgten korrekten Abrechnungen in den untersuchten Zeiträumen. Für den Bund entstand deshalb keinerlei Schaden. Das wurde auch in einem Gespräch mit den zuständigen Berichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages geklärt.

Neben der Verwaltungsmanagementsoftware betreibt das BfS noch eine Kosten- und Leistungsrechnung, die im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung eingeführt wurde. Die weiteren Anmerkungen des BRH resultieren zum großen Teil aus der Vermischung beider Systeme. Festzuhalten bleibt, dass das BfS eine ordnungsgemäße und lückenlose Buchführung betreibt, die zu jeder Zeit eine Auskunft über geleistete oder erhaltene Zahlungen ermöglicht. Die vollständige Erfassung aller Ausgaben und die Zuordnung zu den verschiedenen Standorten der Endlagerung ist sicher gestellt.

Der BRH bestätigt in seinem Prüfbericht ausdrücklich die vom BfS seit einigen Jahren konsequent verfolgte Linie, Haushaltsmittel bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle so wirtschaftlich wie möglich einzusetzen. Der BRH unterstützt das BfS, dazu moderne Instrumente zum besseren Controlling der Unternehmen einzuführen, die vom BfS für den Betrieb und die Errichtung von Endlagern sowie die Erkundung/Offenhaltung von Endlagerstandorten beauftragt werden.

Zu der Erklärung der CDU/CSU-Fraktion vom 31. Juli 2009 stellt das Bundesamt für Strahlenschutz folgendes fest: Die Fragen, die der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht vom 24. Juni 2009 gestellt hatte, sind bis zur Sitzung der Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 30. Juni 2009 beantwortet worden. Die Antworten sind dokumentiert.

Stand: 26.07.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz