Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Arbeiten zur Schließung von Morsleben dürfen europaweit ausgeschrieben werden

BfS: Wettbewerb kann Kosten senken

Ausgabejahr 2008
Datum 09.07.2008

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darf die Arbeiten zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) europaweit ausschreiben. Das Amt ist nicht verpflichtet, diese Aufträge freihändig an seinen Kooperationspartner, die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), zu vergeben. Dies hat eine vertraglich zwischen BfS und DBE vorgesehene Schiedsinstanz abschließend entschieden. Das Bundesamt für Strahlenschutz begrüßte die Entscheidung. "Das BfS erwartet durch eine Ausschreibung, an der sich die DBE selbstverständlich beteiligen kann, günstigere Preise, die sich am Markt orientieren", sagte ein Sprecher. Angesichts der Tatsache, dass die Schließungskosten für das ehemalige DDR-Endlager, in das nach 1990 aber auch in großem Umfang westdeutsche Abfälle eingelagert wurden, allein aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren sind, sei dies auch für den Steuerzahler eine erfreuliche Nachricht.

Nach Auffassung des Schiedsgerichts sei zwar die Planung der Stilllegung des ERAM bereits mit dem Kooperationsvertrag aus dem Jahre 1984 an die DBE vergeben worden. Die DBE habe jedoch keinen Rechtsanspruch auf die freihändige Vergabe von Arbeiten zur Stilllegung des ERAM nach dem Planfeststellungsbeschluss. Das werde weder durch den Kooperationsvertrag noch durch den Betriebsführungsvertrag ERAM aus dem Jahre 1991 gefordert. Dazu hatten BfS und DBE unterschiedliche Auffassungen und deshalb einvernehmlich das dafür vorgesehene Schiedsverfahren eingeleitet.

Das Schiedsgericht habe zwar den Kooperationsvertrag in Teilbereichen umfassender ausgelegt, als es dem Verständnis des BfS entspricht. Aber damit sei endlich Klarheit für die weitere Zusammenarbeit mit der DBE im Bereich der Planung beim ERAM geschaffen.

Besonderen Wert legt das BfS auf die eindeutige Entscheidung des Schiedsgerichts, dass die Stilllegungsarbeiten für ERAM, die nach gegenwärtiger Planung innerhalb von 12 Jahren nach Planfeststellungsbeschluss für Betriebskosten und Investitionen in Höhe von etwa 1.100 Mio. Euro erfordern werden, einer europaweiten Ausschreibung zugänglich sind. Zu begrüßen ist zudem, dass dem BfS der Zugang zu zusätzlichem Know-how erschlossen wird.

Das BfS betont, dass die DBE zukünftig von den auszuschreibenden Aufträgen keineswegs ausgeschlossen sei, sondern die Möglichkeit habe, sich an diesen zu beteiligen. Dank ihres Know-hows und der bisherigen Tätigkeiten habe die DBE bei wettbewerbsorientierten Angeboten sicher einen großen Startvorteil.

Stand: 09.07.2008

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