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Optische Strahlung

UV-Strahlung - Sonne - Solarien - Infrarot-Strahlung - Laser

Optische Strahlung

Was ist UV-Strahlung?

Wellenlänge von UV-Strahlen Wellenlänge UV-StrahlenEinteilung der UV-Strahlen nach Wellenlängenbereichen

Die ultraviolette (UV-) Strahlung, die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer (nm) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Die UV-Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden. Aufgrund ihrer physikalischen und biologischen Eigenschaften wird die UV-Strahlung nochmals unterteilt in

UV-A-Strahlung schließt sich direkt an das sichtbare Licht an und ist mit Wellenlängen von 315 bis 400 nm der langwellige Bereich der UV-Strahlung. UV-B-Strahlung besitzt Wellenlängen von 280 bis 315 nm und wird auch als "mittleres UV" bezeichnet. UV-C-Strahlung schließlich ist mit Wellenlängen von 100 bis 280 nm der kurzwelligste und damit energiereichste Anteil der UV-Strahlung. UV-C-Strahlung grenzt unmittelbar an den Bereich der ionisierenden Strahlung an. Je kürzer die Wellenlänge, desto energiereicher ist die Strahlung, und umso schädigender wirkt sie.

UV-Strahlung der Sonne

Die UV-Strahlung der Sonne ist die so genannte "natürliche" oder "solare" UV-Strahlung. UV-Strahlung dringt wellenlängenunabhängig unterschiedlich weit bis zur Erdoberfläche vor.

  • UV-C: Die besonders energiereiche UV-C-Strahlung wird von der Erdatmosphäre in den oberen Atmosphärenschichten vollständig ausgefiltert, so dass natürliche UV-C-Strahlung die Erdoberfläche nicht mehr erreicht.
  • UV-B: Die energiereiche UV-B-Strahlung wird abhängig vom Zustand der Ozonschicht ebenfalls durch die Atmosphäre ausgefiltert. Aber nicht vollständig: etwa bis zu zehn Prozent der UV-B-Strahlung erreichen noch die Erdoberfläche. Bei Störungen der Ozonschicht vergrößert sich der auf die Erdoberfläche treffende UV-B-Anteil.
  • UV-A: Die längerwellige UV-A-Strahlung erreicht im Gegensatz zu UV-B- und UV-C-Strahlung weitgehend unbehindert die Erde.

Die Stärke der natürlichen UV-Strahlung auf der Erdoberfläche hängt vor allem vom Breitengrad und dem Sonnenstand ab. Je näher man dem Äquator ist, desto stärker ist die UV-Strahlung. Im Sommer ist die Strahlung stärker als im Winter.

Auch die Höhenlage des Aufenthaltsortes spielt eine wichtige Rolle: Mit zunehmender Höhe, zum Beispiel in den Bergen, nimmt die Strahlung zu. Bei kräftiger Bewölkung ist die UV-Strahlung sehr viel schwächer als bei klarem Himmel oder bei leichter Bewölkung. UV-Strahlung wird auch reflektiert - Wasser, Sand und Schnee werfen sie zurück wie ein Spiegel. Dadurch wird die Strahlung verstärkt.

Umweltparameter UV-Strahlung

Nicht zuletzt wegen der Vorgänge in der Ozonschicht der Atmosphäre ist die solare UV-Strahlung ein wichtiger Umweltparameter geworden, der weltweit ständig überwacht wird. Der am Boden erwartete Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung wird durch den international einheitlich festgelegten UV-Index (UVI) beschrieben. Das BfS betreibt zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und weiteren assoziierten Institutionen ein bundesweites UV-Messnetz zur Bestimmung des UV-Index. Aktuelle Messwerte und Prognosen können im Sommerhalbjahr täglich abgerufen werden.

Die individuelle Belastung durch natürliche UV-Strahlung und die damit verbundene gesundheitliche Gefährdung für den Menschen ist in hohem Maße durch das eigene Verhalten bestimmt. Belastung und Gefährdung sind somit individuell kontrollierbar. Entsprechende Schutzmaßnahmen sollten bei jeder Tätigkeit im Freien und besonders auch im Urlaub berücksichtigt werden.

Künstliche UV-Strahlung

Die Quellen künstlicher UV-Strahlung im Alltag sind vielfältig, da die UV-Strahlung in zahlreichen technischen und medizinischen Verfahren Anwendung findet. Die Verwendung von UV-Strahlung zu kosmetischen Zwecken, zum Beispiel in Solarien, ist aus Sicht des Strahlenschutzes als sehr bedenklich einzustufen. Die künstlich erzeugte UV-Strahlung unterscheidet sich in ihrer Wirkungsweise nicht von der natürlichen UV-Strahlung. Entsprechend können bei Nutzung von Solarien akute und chronische Schädigungen der Augen und der Haut auftreten, wie sie von einer erhöhten Bestrahlung durch die Sonne bekannt sind. Es gilt als nachgewiesen, dass die in Solarien verwendete UV-Strahlung in gleichem Maße wie die UV-Strahlung der Sonne krebserregend für Menschen ist. Von einem Solarienbesuch ist abzuraten.

Solarienbesitzern ist es in Deutschland gesetzlich untersagt, unter 18-Jährige ein Solarium benutzen zu lassen. In Solarien muss geschultes Fachpersonal anwesend sein, das Kundinnen und Kunden eingehend berät, auf die UV-Risiken hinweist, eine individuelle Hauttypbestimmung anbietet und einen darauf basierenden individuellen Besonnungsplan erstellt. Die entsprechenden beim Betrieb von Solarien einzuhaltenden Vorschriften sind im Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NISG) und der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) festgelegt.

Stand: 25.05.2018

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