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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Strahlenschutz

Ionisierende Strahlung kann verschiedene Wirkungen auslösen. Wirkungen, die meist unmittelbar Schäden an Geweben und Organen hervorrufen und oberhalb eines Schwellenwertes der Dosis auftreten, nennt man deterministische Wirkungen. Stochastische Wirkungen treten später auf, beruhen auf Schäden am Erbmaterial und haben keinen Schwellenwert. Der Strahlenschutz hat das Ziel, mit Hilfe von Dosisgrenzwerten deterministische Strahlenwirkungen zuverlässig zu verhindern. Das Risiko für stochastische Wirkungen soll auf ein vernünftigerweise erreichbares Maß reduziert werden.

© Bundesamt für Strahlenschutz