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Ionisierende Strahlung

Umweltradioaktivität - Medizin - Beruflicher Strahlenschutz - Nuklear-spezifische Gefahrenabwehr

Ionisierende Strahlung

Bonner Aktionsplan zum Strahlenschutz in der Medizin

Im Rahmen der Internationalen Konferenz zum Strahlenschutz in der Medizin der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA), die vom 3. bis 7. Dezember 2012 stattfand, wurde der sogenannte "Bonner Aktionsplan" entwickelt. Dieser Plan sieht folgende Aktionen vor:

Aktion 1: Stärkere Implementierung des Rechtfertigungsprinzips

  • Entwicklung von harmonisierten evidenzbasierten Kriterien zur Bewertung der Angemessenheit von medizinischer Bildgebung, die auch Verfahren ohne ionisierende Strahlung berücksichtigen.
  • Die weltweite Implementierung von Überweisungskriterien für die medizinische Bildgebung unter Berücksichtigung der individuellen Situation von Patienten und lokalen Besonderheiten.
  • Entwicklung von IT-Lösungen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung.
  • Entwicklung von Kriterien für die Rechtfertigung von Forschungsstudien mit Patienten und asymptomatischen Einzelpersonen.
  • Berücksichtigung von neuen Gesundheitstechnologien (zum Beispiel Teleradiologie).

Aktion 2: Verbesserung der Implementierung des Prinzips der Optimierung

  • Etablierung und regelmäßige Aktualisierung von diagnostischen Referenzwerten, insbesondere für Kinder.
  • Sicherstellung der Einhaltung von Dosis-Referenzwerten (“dose constraints") für helfende Personen und Pflegepersonal.
  • Entwicklung und Anwendung standardisierter Entlassungskriterien für Patienten, denen radioaktive Stoffe (zum Beispiel Jod-131) appliziert wurden.
  • Entwicklung und Anwendung von technischen Lösungen für die Abschätzung von Patientendosen und deren Aufzeichnung.

Aktion 3: Von Herstellern einen Beitrag zum allgemeinen Sicherheitssystem einfordern

  • Verbesserung der Sicherheit von medizinischen Geräten durch Optimierung des Designs unter Strahlenschutzgesichtspunkten.
  • Entwicklung von technischen Lösungen für die Reduktion der Strahlenexposition von Patienten (eine Reduktion von über 90 Prozent im Bereich der Computertomographie in den nächsten zehn Jahren scheint möglich).
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln beziehungsweise Tools und Unterstützung beim Training von Anwendern von medizinischen Geräten, die Strahlenschutz und Sicherheitsaspekte berücksichtigen.
  • Aktive Beteiligung bei der Standardisierung von Geräten und Zubehör in Bezug auf Leistungs- und Dosisparameter.
  • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Entwicklungsländern (zum Beispiel bei Instandhaltung, Ersatzteilen).
  • Förderung des Gebrauchs von Plattformen für den Austausch zwischen Industrie und Behörden.

Aktion 4: Evaluierung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen fordern

  • Definition, Einführung und Forderung von standardisierten Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Implementierung von klinischen Audits zur Qualitätssicherung.
  • Durchführung von Inspektionen zur Identifizierung von Defiziten im rechtlichen und administrativen Bereich.

Aktion 5: Schaffung und Förderung eines strategischen Forschungsplans

  • Zum besseren Verständnis von gesundheitlichen Auswirkungen bei niedrigen Dosen und radiologischen Risiken bei internen und externen Expositionen, insbesondere bei Kindern und Schwangeren.
  • Zur Reduzierung von Unsicherheiten bei Risikoabschätzungen im Niedrigdosisbereich.
  • Zur Bestimmung der individuellen Strahlenempfindlichkeit.
  • Zur Identifizierung von spezifischen biologischen Markern für ionisierende Strahlung.
  • Zur besseren Charakterisierung von deterministischen Effekten auf die Gesundheit (etwa Augenlinsentrübung).
  • Zur Verbesserung von Methoden zur Ermittlung von Organdosen.

Aktion 6: Bereitstellung von Informationen zur medizinischen Strahlenexposition - weltweit

  • Zur Verbesserung der weltweiten Datenerhebung und insbesondere in Entwicklungsländern durch Pflege der internationalen Kooperation.
  • Daten zur Verfügung stellen für Qualitätssicherungsmanagement, Analysen von Trends sowie zur Entscheidungsfindung und Mittelzuweisung.

Aktion 7: Verhinderung von radiologischen Vorkommnissen und Unfällen

  • Einigung auf eine harmonisierte Klassifikation der negativen Auswirkungen (Taxonomie)
  • Harmonisierung der internationalen Standards für die Kalibrierung technischer Bestrahlungsparameter.
  • Implementierung von freiwilligen Sicherheitsmelde- und Lernsystemen.
  • Ausweitung des betrachteten Bereichs auf Brachytherapie und Behandlungen mit Radiopharmaka.
  • Implementierung von Methoden zur prospektiven Risikoanalyse in der klinischen Praxis.

Aktion 8: Stärkung der Strahlenschutzkultur im Gesundheitswesen

  • Integration des Strahlenschutzes in die Bewertung von Gesundheitstechnologien.
  • Förderung der Kooperation zwischen Strahlenschutz- und Gesundheitsbehörden.
  • Förderung der Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen und verschiedener Bereiche des Strahlenschutzes.
  • Integration des Strahlenschutzes in den Lehrplan von medizinischen und zahnmedizinischen Ausbildungsstätten.
  • Anerkennung des Medizinphysikers als unabhängigen Beruf mit Strahlenschutz-Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen.

Aktion 9: Förderung des Nutzen-Risiko-Dialogs bei Anwendungen ionisierender Strahlung

  • Zur Schaffung des Bewusstseins für Nutzen und Risiken von ionisierender Strahlung bei Fachpersonal, Patienten und Bevölkerung.
  • Zur Verbesserung der Risikokommunikationskenntnisse bei Anbietern von Gesundheitsleistungen.
  • Zur Förderung des Entscheidungsfindungsprozess bei Patienten durch aktive Information (zum Beispiel Informations-Checklisten).

Aktion 10: Förderung/Unterstützung der Implementierung von Sicherheitsanforderungen

  • Entwicklung von praktischen Leitlinien zur Unterstützung der Implementierung der internationalen Strahlenschutzgrundnormen im Gesundheitswesen weltweit.
  • Etablierung eines rechtlichen und administrativen Rahmens für den Schutz von Patienten, Personal und Bevölkerung auf nationaler Ebene.
  • Durchsetzung von Anforderungen an Strahlenschutzausbildung und -training für das Personal im Gesundheitswesen.
Stand: 29.11.2017

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© Bundesamt für Strahlenschutz