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Grundsätze

Textfassung des Videos "Grundsätze"

Unabhängig von allen festgelegten Grenzwerten gelten beim Strahlenschutz immer die Grundsätze, die Strahlenbelastung insgesamt so niedrig wie möglich zu halten und alle Maßnahmen, die zu einer Strahlenbelastung führen können dahingehend zu prüfen, ob sie unbedingt notwendig sind.

Notwendig ist es auf jeden Fall, die radioaktiven Abfälle so lange wie nur irgend möglich von der Biosphäre fernzuhalten.

Ein Endlager müsste radioaktive Abfälle so lange sicher verwahren, bis die Radioaktivität weitgehend abgeklungen ist und nur eine geringfügige Belastung von Einzelpersonen zu erwarten ist.

Stand: 05.05.2015

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© Bundesamt für Strahlenschutz