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Ionisierende Strahlung

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Ionisierende Strahlung

Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen (HRQ)

Seit dem 18./19. August 2005 ist das Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen in Kraft. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/122/EURATOM vom 22. Dezember 2003 zur Kontrolle hochradioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen (ABl. EU Nummer L 346 Seite 57). Hochradioaktive Quellen werden nach Paragraph 12d Atomgesetz (AtG) in einem zentralen Register ("HRQ-Register") beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfasst.

Die Meldungen durch den Genehmigungsinhaber erfolgen entsprechend Paragraph 70 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (StrlSchV) in gesicherter elektronischer Form über den Server des HRQ-Registers.

Informationen zum HRQ-Register und zum Anmeldeverfahren sind auf der Internetseite des HRQ-Registers erhältlich.

© Bundesamt für Strahlenschutz