Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Öffentliche Auslegung zur geplanten Stilllegung

Im Verfahren zu der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geplanten Stilllegung des Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle Morsleben konnten alle Bürgerinnen und Bürger vom 22. Oktober bis 21. Dezember 2009 die Unterlagen für die beantragte Stilllegung einsehen und bei dem für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens zuständigen Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Einwendungen geprüft und schließlich in einem vom Umweltministerium geleiteten Erörterungstermin diskutiert.

Einwendungen wurden geprüft und in einem Erörterungstermin diskutiert

Auf Informationsveranstaltungen des BfS im Herbst 2009 wurden von den Bürgerinnen und Bürgern wiederholt mögliche Alternativen zur geplanten Stilllegung thematisiert. Außerdem waren die vom BfS geführte Langzeitsichheitsbetrachtung sowie die Geologie der Salzstockstruktur Morsleben und das im Bergwerk lagernde radioaktive Inventar wichtige Themen. "Das BfS hat verschiedene denkbare Alternativen der Stilllegung geprüft", erklärte dazu ein Sprecher in Salzgitter. Es habe sich für die jetzt beantragte Variante entschieden, weil durch diese das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben langfristig sicher verschlossen werden kann und vom Endlager keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.

Nach der Wiedervereinigung übernahm das BfS das Endlager Morsleben. Nach einer fachlichen Neubewertung hat das BfS 2001 auf die Einlagerung unwiderruflich verzichtet, da die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle sicherheitlich nicht mehr vertretbar war. Morsleben ist das erste Endlager für atomare Abfälle in der Bundesrepublik, das nach Atomrecht stillgelegt wird. Wesentliches Ziel bei der beantragten Stilllegung ist es, das Endlager so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Das BfS sieht dafür eine weitgehende Verfüllung des stark durchlöcherten Bergwerks mit Salzbeton sowie zusätzlich Abdichtungen vor. Etliche Hohlräume sowie die horizontalen Strecken sollen verfüllt werden, um das umgebende Gebirge zu stützen. Bestimmte Bereiche, wie etwa jene, in denen Abfälle lagern, sowie die beiden Schächte und bestimmte Verbindungsstrecken sollen durch zusätzliche Bauwerke verstärkt und abgedichtet werden, so dass die radioaktiven Abfälle von der Biosphäre fern gehalten werden.

Unterlagen zum Stilllegungsverfahren im Internet veröffentlicht

Nach der Genehmigung der geplanten Schließung werden die Arbeiten bis zur endgültigen Stilllegung noch einmal 15 bis 20 Jahre dauern. Um garantiert genügend Zeit für ein ordentliches Schließungsverfahren nach Atomrecht zu haben, stabilisierte das BfS von 2003 bis 2011 das Bergwerk, indem es bestimmte Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, mit Salzbeton verfüllte.

Das BfS hat Abzüge der Unterlagen zur Stilllegung während und bereits vor Beginn der öffentlichen Auslegung im Internet veröffentlicht. "Wir stellen sie auch nach Ende der öffentlichen Auslegung im Internet zur Verfügung, so dass sich möglichst viele Menschen ein eigenes Bild über die geplante Schließung machen können." Darüber hinaus sind weitere umfangreiche Verfahrensunterlagen und Informationen, deren Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, im Internet abrufbar. Zum schnelleren Verständnis stellt das BfS auch allgemeinverständliche Informationen und Animationen zur Verfügung.

Stand: 17.12.2013

© Bundesamt für Strahlenschutz