Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Genehmigungsbehörde schließt Erörterungstermin ab

Außenansicht des Veranstaltungszeltes in Oschersleben Außenansicht VeranstaltungszeltAußenansicht des Veranstaltungszeltes in Oschersleben

Der Erörterungstermin für das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben ist nach neun Verhandlungstagen im Oktober 2011 von der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt von Sachsen-Anhalt (MLU) , abgeschlossen worden.

Die Veranstaltung, in der Einwenderinnen und Einwender ihre Bedenken gegen die Planungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) vorbringen und erläutern konnten, verlief in einer "sachlichen Atmosphäre", wie ein BfS-Sprecher betont. "Die zentralen Fragestellungen wurden zwar in der Sache hart aber dennoch fair geführt."

Eingangsbereich beim Erörterungstermin Eingangsbereich ErörterungsterminEingangsbereich beim Erörterungstermin

Zentrale Fragen von Seiten der Einwenderinnen und Einwender betrafen etwa die Forderung, bislang nur zwischengelagerte Abfälle zurückzuholen. Auch dank der Veröffentlichung einer Vielzahl von Verfahrensunterlagen durch das BfS im Internet und unabhängig von den im formalen Verfahren vorgeschriebenen Offenlegungszeiten zeigten sich die Einwenderinnen und Einwender gut informiert. Die Vertreter des BfS nahmen zu allen aufgeworfenen Fragen Stellung.

Zu den im Vorfeld zum Erörterungstermin eingereichten Einwendungen hat das BfS schriftlich Stellung bezogen. Die Stellungnahme hat das BfS ebenfalls auf seinen Internet-Seiten veröffentlicht.

Das Wortprotokoll zum Erörterungstermin liegt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vor. Einwenderinnen und Einwender können beim MLU eine Abschrift des Protokolls anfordern.

Stand: 18.10.2012

© Bundesamt für Strahlenschutz