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Stilllegungsverfahren
Das Endlager Morsleben befindet sich zurzeit im Offenhaltungsbetrieb. Das BfS hat die atomrechtliche Stilllegung des Endlagers Morsleben beantragt.
Das Genehmigungsverfahren sieht auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür wurden die notwendigen Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten in dieser Zeit Einwendungen zum Vorhaben erheben. Das BfS hat eine Erstbewertung der eingereichten fachlichen Bedenken veröffentlicht. Die formelle Erörterung der Einwendungen findet unter Leitung der Genehmigungsbehörde auf dem Erörterungstermin statt.