Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stilllegungsverfahren

Stilllegungsverfahren

Das Endlager Morsleben befindet sich zurzeit im Offenhaltungsbetrieb. Das BfS hat die atomrechtliche Stilllegung des Endlagers Morsleben beantragt.

Das Genehmigungsverfahren sieht auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür wurden die notwendigen Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten in dieser Zeit Einwendungen zum Vorhaben erheben. Das BfS hat eine Erstbewertung der eingereichten fachlichen Bedenken veröffentlicht. Die formelle Erörterung der Einwendungen findet unter Leitung der Genehmigungsbehörde auf dem Erörterungstermin statt.

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz