Kontrollbereich

Ein betrieblicher Strahlenschutzbereich, in dem Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert, höhere Organdosen als 45 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können. Kontrollbereiche sind abzugrenzen und zu kennzeichnen.