Strahlenschutzbereiche

Bereiche einer betrieblichen Anlage, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei der Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 36 Strahlenschutzverordnung bzw. § 19 Röntgenverordnung eingerichtet werden müssen. Je nach Höhe der Strahlenbelastung die auftreten kann, wird zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden. Maßgeblich ist eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr.

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zum Endlager Morsleben erhalten Sie unter www.bge.de/morsleben