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Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts beschlossen

Auch der Einsatz von Lasern zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken wird erstmals geregelt

Strahlenschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 5. September 2018 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts beschlossen. Damit wird der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung verbessert. Die Verordnung soll am 31. Dezember 2018 in Kraft treten; vorher muss der Bundesrat zustimmen.

Die Verordnung umfasst einen sehr weiten Regelungsbereich

Die Regelungen zur ionisierenden Strahlung reichen vom beruflichen über den medizinischen Strahlenschutz bis hin zum Schutz der Bevölkerung. Sie dienen der Ergänzung und Konkretisierung des im Jahr 2017 verkündeten Strahlenschutzgesetzes. Beide Regelwerke zusammen gewährleisten einen umfassenden Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung und setzen die Richtlinie 2013/59/Euratom um.

Zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden Edelgas Radon vorgesehen sind etwa Regelungen für die Ausweisung sogenannter Radonvorsorgebiete vor. Mit den Regelungen zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen wird erstmals auch der Einsatz von nichtionisierenden Strahlungsquellen wie etwa Lasern zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gesetzlich geregelt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Stand: 05.09.2018

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© Bundesamt für Strahlenschutz