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Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder

Zusätzliche Frequenzen für die mobile Kommunikation: Gesundheitliche Bewertung

  • Mit Hilfe zusätzlicher Frequenzbereiche soll insbesondere in bisher mit schnellen Internetzugängen unterversorgten Gebieten in Deutschland - wie etwa in ländlichen Gemeinden – ein schnellerer Breitband-Internetzugang möglich werden.
  • Um die Frequenzen möglichst effizient zu nutzen und einen schnellen Internetzugang mit einer hohen Datenübertragungsrate zu erreichen, wird vor allem der Mobilfunkstandard "LTE" (Abkürzung für "Long-Term Evolution") eingesetzt.
  • Insgesamt gibt es in Anbetracht der Ergebnisse des DMF sowie der aktuellen internationalen Forschung keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte zu bezweifeln. Dies gilt auch für die neuen Frequenzbereiche.

In den Jahren 2010 und 2015 hat die Bundesnetzagentur Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten vergeben. Zusätzliche Frequenzblöcke sollen insbesondere in bisher mit schnellen Internetzugängen unterversorgten Gebieten - wie etwa in ländlichen Gemeinden – schnellere Breitbanddienste ermöglichen. Versteigert wurden Frequenzen um 700, 800 und 900 Megahertz (MHz) sowie um 1,5, 1,8, 2,0 und 2,6 Gigahertz (GHz). Diese Frequenzbereiche entsprechen den bisher für den Mobilfunk genutzten und im Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) unter gesundheitlichen Aspekten erforschten Frequenzbändern (900/1800 MHz für GSM und 2 GHz für UMTS) oder grenzen daran an.

Der Frequenzbereich um 2,6 GHz liegt oberhalb des lizenzfreien 2,45 GHz-"ISM"-Bandes (Industrial, Scientific and Medical Band), der zum Beispiel von WLAN und Bluetooth genutzt wird.

Die Bereiche um 700 und 800 MHz werden als "Digitale Dividende" bezeichnet. Diese Frequenzbänder wurden früher unter anderem für die terrestrische Verbreitung von Fernsehprogrammen genutzt. Durch die Digitalisierung von Hörfunk und Fernsehen werden sie für andere Funkanwendungen frei, da die digitalen Programme weniger Bandbreite benötigen.

Untersuchungen zu gesundheitlichen Risiken

Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) hat das BfS mögliche gesundheitliche Risiken sowie grundsätzliche biologische Wirkungen und Mechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder untersucht.

Der im Rahmen des DMF untersuchte Frequenzbereich wurde bewusst breit gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Bereiche hinaus. Das Ziel: Die Ergebnisse zu den grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen sollten Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer Entwicklungen zu bewerten.

Ergebnisse des DMF lassen sich auf weitere Frequenzbereiche übertragen

Aus den Ergebnissen des DMF lassen sich deshalb Schlüsse auf die möglichen gesundheitlichen Risiken durch die elektromagnetischen Felder der 2010 und 2015 versteigerten Frequenzbänder ziehen: Da diese Bänder eng bei den derzeit für den Mobilfunk und für andere Funktechnologien genutzten Frequenzbereichen liegen, ist nicht zu erwarten, dass sich ihre biologisch-medizinischen Wirkungen grundsätzlich unterscheiden.

Das bedeutet, dass auch für die gesundheitliche Bewertung dieser Frequenzbereiche die Wärmewirkung ausschlaggebend ist. Dass nicht-thermische Wirkungen bisher nicht nachgewiesen werden konnten, solange die Grenzwerte eingehalten werden, gilt auch für diese Frequenzen.

Mobilfunkstandard LTE

Die Lizenzbedingungen der Bundesnetzagentur schreiben keine bestimmte Technik vor. Um die Frequenzen möglichst effizient zu nutzen und einen schnellen Internetzugang mit einer möglichst hohen Datenübertragungsrate zu erreichen, wird der Mobilfunkstandard "LTE" (Abkürzung für "Long-Term Evolution") eingesetzt, der bezüglich der Signalform eher dem UMTS-Standard ähnelt als dem gepulsten GSM-Verfahren.

Das von LTE genutzte Modulationsverfahren ("Orthogonal-Frequency-Division-Multiplexing", kurz OFDM) wird auch von anderen drahtlosen Übertragungstechniken wie beispielsweise DVB-T und WiMAX verwendet.

Unterschiedlicher Wirkmechanismus für das Übertragungsverfahren von LTE ist unwahrscheinlich

Das Übertragungsverfahren von LTE wurde im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms nicht explizit untersucht. Wissenschaftliche Studien ergaben allerdings bisher keinen Hinweis darauf, dass Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder nur bei bestimmten Frequenzbereichen oder nur bei bestimmten Modulationsarten auftreten – so dass die Ergebnisse des DMF auf LTE übertragbar sind.

Wissenschaftlich gesehen können unterschiedliche Wirkmechanismen für die nicht untersuchten Frequenzbereiche und Modulationsverfahren grundsätzlich nie völlig ausgeschlossen werden – in Anbetracht der zahlreichen nationalen und internationalen Forschungsergebnisse sind sie jedoch unwahrscheinlich.

Langzeitwirkung von Mobilfunkstrahlung wird noch untersucht

Die Frage nach Langzeitwirkungen und Wirkungen auf besonders empfindliche Personengruppen - wie möglicherweise Kinder - konnte das DMF nicht abschließend beantworten. Da drahtlose digitale Kommunikationstechniken erst seit etwas mehr als 15 Jahren intensiv genutzt werden, sind verlässliche Aussagen über Langzeitwirkungen noch nicht möglich.

Aus ethischen Gründen konnten Kinder im Rahmen des DMF mit Ausnahme von epidemiologischen Studien nicht untersucht werden. Die Bewertung des gesundheitlichen Risikos für Kinder basiert daher im Wesentlichen auf Berechnungen und Übertragungen der Ergebnisse von Untersuchungen an Erwachsenen auf Kinder bzw. von jungen Tieren auf Kinder. Diese Übertragungen sind mit Unsicherheiten behaftet. Es ergaben sich aber bislang keine schwerwiegenden Hinweise, dass das mögliche gesundheitliche Risiko für Kinder bisher unterschätzt wurde.

Schutzwirkung bestehender Grenzwerte

Insgesamt gibt es in Anbetracht der Ergebnisse des DMF sowie der aktuellen internationalen Forschung keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte zu bezweifeln. Dies gilt auch für die in den letzten Jahren versteigerten Frequenzbereiche.

Allerdings sollte aus Sicht des BfS beim Betrieb der bestehenden sowie bei der Entwicklung neuer drahtloser Kommunikationstechniken aus Gründen der Vorsorge darauf geachtet werden, die Strahlenbelastung von Nutzern und Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Techniken, die die erfolgreichen Bieter in den versteigerten Frequenzbereichen einsetzen.

Grundsätzlich fordert das BfS dazu auf, wesentliche Parameter neuer Techniken rechtzeitig bekannt zu geben, damit Wissenschaft und Strahlenschutz Gelegenheit haben, vor der Einführung der neuen Techniken deren Gesundheitsverträglichkeit zu prüfen.

Stand: 30.07.2018

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