Freimessen

Radioaktive Abfälle werden freigemessen, wenn ihre "Radioaktivität" so gering ist, dass sie anderen Abfallbereichen zugerechnet werden können und dann entsprechend behandelt bzw. deponiert werden. Die Freimessung kann unter Umständen eine vorangegangene Zwischenlagerzeit erfordern, damit Abfälle mit kurzen "Halbwertszeiten" während der Zwischenlagerung - in diesem Fall auch Abklingzeit genannt - ihre Aktivität verlieren.