Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

Morsleben in Sachsen-Anhalt, am Ortsrand der Förderturm des Endlagers. Hier wurden von von 1971 bis 1998 schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Insgesamt haben sie ein Volumen von 36.753 Kubikmeter. Die Abfälle kamen überwiegend aus Kernkraftwerken, zuerst aus der DDR, dann aus westdeutschen Anlagen. Etwa 60% stammen aus der Zeit nach 1991. Ein geringer Teil davon stammt aus Industrie, Forschung und von der Bundeswehr.

Im September 1998 wird die Einlagerung von radioaktiven Abfällen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses im Zuge eines Antrags eines Umweltverbands ausgesetzt.

Im Jahr 2001 verzichtet das Bundesamt für Strahlenschutz unwiderruflich auf die Annahme weiterer radioaktiver Abfälle und deren Endlagerung im Endlager Morsleben, da die sicherheitstechnisch nicht vertretbar ist.

Das Endlager Morsleben ist ein ehemaliges Salzbergwerk. Durch den Bergbau sind unter Tage viele Hohlräume entstanden. Besonders im Zentralteil des Bergwerks liegen die ehemaligen Salzabbaue dicht beieinander. Jahrzehntelang mussten diese großen Hohlräume dem Gebirgsdruck standhalten und hätten einstürzen können. Es kam – wie auch in anderen Salzbergwerken - zu einzelnen sogenannten Löserfällen.

Deswegen hat das Bundesamt für Strahlenschutz, das BfS, als Betreiber der Anlage, Maßnahmen zur Stabilisierung des Zentralteils getroffen. Etwa 935.000 Kubikmeter Salzbeton wurden über Tage gemischt und ab 2003 über Rohrleitungen in einen Teil der Hohlräume gepumpt. Durch den rechtzeitigen Beginn der Stabilisierung wurde die Voraussetzung für eine sichere Stilllegung des Endlagers geschaffen, weil mit dieser Stabilisierung gleichzeitig die Zugänge zu den Einlagerungsbereichen offengehalten und gesichert wurden.

Solche Sicherungsmaßnahmen wurden im Endlager Asse nicht rechtzeitig durchgeführt. Deshalb ist dort ist nach heutigem Kenntnisstand allein die Rückholung der Abfälle die atomrechtlich richtige Form der Stilllegung.

Die radioaktiven Abfälle in Morsleben können im Bergwerk verbleiben. Sie befinden sich rund um den Zentralteil. Die größte Menge lagert im Westfeld. Hinzu kommen das Südfeld, das Nordfeld und das Ostfeld. Ein Teil der Verbindung zum Ostfeld führt durch sprödes Gestein, Anhydrit genannt. Es berührt an verschiedenen Stellen die Grube. Weil Anhydrit bei Gebirgsdruck zu Rissen neigt, könnte dieses Gestein einen Verbindungsweg für Wasser in oberflächennahe Schichten darstellen.

Nördlich der Grube Bartensleben schließt sich die Grube Marie mit einem zweiten Schacht an. Dort gibt es eine Stelle, genannt Lager H, weit ab von den eingelagerten Abfällen, wo Salzwasser in die Grube eindringt. Zurzeit sind es etwa 12 Kubikmeter pro Jahr. Sollte sich die Zutrittsmenge vergrößern, kann die Grube auf der Grundlage eines Notfallkonzeptes gegenüber diesem Teil abgedichtet werden.

Weil es sich beim Endlager Morsleben um eine Anlage handelt, die unter Atomrecht steht, ist für die Stilllegung die Durchführung eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens notwendig.

Dieses Verfahren sieht auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Den Antrag auf Stilllegung hat das BfS bei der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, dem MLU, gestellt.

Die Stilllegung des Endlagers bedeutet den sicheren Abschluss der radioaktiven Abfälle von der Biosphäre, so dass Mensch und Umwelt auch in der Nachbetriebsphase des Endlagers nicht gefährdet werden.

Um diesen sogenannten Langzeitsicherheitsnachweis zu erbringen, hat das BfS ein umfassendes Konzept erarbeitet.

Mit der Verfüllung von ca. 75% des derzeit offenen Hohlraums soll das Grubengebäude so weit mechanisch stabilisiert werden, dass sich keine Risse im umgebenden Gestein und im Deckgebirge bilden können.

Alle Verbindungen zwischen den Einlagerungsbereichen und dem restlichen Grubengebäude sollen durch insgesamt 22 Abdichtungen verschlossen werden.

Die radioaktiven Abfälle können sich im Laufe der Zeit zersetzen und dabei auch Gase bilden. Im Westfeld befindet sich nur geringer Raum, in dem sich die Gase ausbreiten können. Damit sich dort durch den ansteigenden Gasdruck keine Risse im Salzgestein bilden, soll durch ein sogenanntes Großbohrloch ein Druckausgleich zum Südfeld in offen gelassene Hohlräume geschaffen werden.

Zuletzt würden die direkten Verbindungen nach oben, die Schächte Bartensleben und Marie, mit einem speziellen Abdichtungssystem verschlossen.

Diese Baumaßnahmen sind Bestandteil der viele hundert Seiten starken Planunterlagen, die das BfS für das Genehmigungsverfahren beim MLU eingereicht hat. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die notwendigen Unterlagen öffentlich ausgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger sich mit Einwendungen und Stellungnahmen am Verfahren beteiligen können. Zentrale Bedeutung für die Beteiligung der Öffentlichkeit hatte der mehrwöchige Erörterungstermin im Herbst 2011. Dort hatten Antragsteller, Einwender und Genehmigungsbehörde alle kritischen Themen diskutiert.

Dazu gehört auch die Frage ob bisher zwischengelagerte Abfälle endgelagert werden können. Konkret geht es dabei um ein 280-Liter-Behälter mit Radium-226-Abfällen und mehrere Spezialcontainer mit Kobalt-60 und Cäsium-137-Strahlenquellen. Sie machen zurzeit etwa zwei Drittel der Radioaktivität aller eingelagerten Abfälle aus. Mit dem Stilllegungsantrag wurde ihre Endlagerung beantragt. Da die Berechnungen zum Langzeitsicherheitsnachweis zeigen, dass auch mit diesen zurzeit zwischengelagerten Abfällen der langzeitsichere Abschluss von der Biosphäre gewährleistet ist.

Eine mögliche Entwicklung des ERAM nach der Stilllegung wäre das Eindringen von Wasser. Modellrechnungen des BfS zur Langzeitsicherheit haben ergeben, dass das Endlager voraussichtlich trocken bleibt. Ein schnelles Volllaufen der Grube gilt als unwahrscheinlich, ist als mögliches Szenario jedoch zu berücksichtigen. In diesem Fall könnte es zu Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Biosphäre ab ca. 10.000 Jahre nach Abschluss der Stilllegung kommen.

Für diesen Zeitraum wurden mögliche Höchstwerte für die Strahlenbelastung errechnet. Sie wären mit 0,003 Millisievert pro Jahr um zwei Größenordnungen niedriger als der gegenwärtig für Endlagerung radioaktiver Abfälle diskutierte Bewertungsmaßstab von 0,1 Millisievert pro Jahr. Damit gilt die Langzeitsicherheit nach internationalem Standard als nachgewiesen.

Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Einwendungen, der Ergebnisse des Erörterungstermins und der Prüfung aller Antragsunterlagen muss die Genehmigungsbehörde abschließend eine Entscheidung treffen.

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann von Antragsteller- und Einwenderseite Klage erhoben werden.

Stand: 05.05.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

Kontakt

Fragen? Bitte kontaktieren Sie die Info Morsleben

Das Team der Info Morsleben

© Bundesamt für Strahlenschutz