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Genehmigung für Transport von Glaskokillen von Frankreich ins Zwischenlager Gorleben erteilt

Ausgabejahr 2011
Datum 01.06.2011

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den Transport von elf Behältern mit HAW-Glaskokillen von der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague zum Transportbehälterlager Gorleben genehmigt. Der Antrag hierfür wurde von der Nuclear Cargo + Service GmbH am 18. Februar 2011 gestellt. Bei den HAW-Glaskokillen handelt es sich um Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennstäben aus deutschen Kernkraftwerken, die vor 2005 von Deutschland aus dorthin transportiert worden sind. Die Kernkraftwerksbetreiber sind verpflichtet, die bei der Wiederaufarbeitung entstandenen Abfälle zurückzunehmen.

Die Beförderungsgenehmigung wurde erteilt, nachdem die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen nach § 4 Atomgesetz geprüft und festgestellt worden ist.

Durch Auflagen in der erteilten Beförderungsgenehmigung werden Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transport-Dokumentation und Meldepflichten festgelegt. Bei dem genehmigten Transport werden Behälter vom Typ CASTOR HAW28M eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.01.2012 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Den konkreten Transporttermin muss die Genehmigungsinhaberin nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor dem Transportbeginn abstimmen.

Bei der Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 01.06.2011

© Bundesamt für Strahlenschutz