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900 Einwendungen gegen Zwischenlager Obrigheim

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) prüft alle Bedenken

Ausgabejahr 2008
Datum 09.07.2008

Am 7. Juli ist die öffentliche Auslegung des Antrags auf Errichtung eines Zwischenlagers am Standort des Atomkraftwerks Obrigheim in Baden-Württemberg zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente zu Ende gegangen. Nach Sichtung der Einwendungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde ergibt sich folgendes Bild: "Etwa 900 Personen haben gegen das Zwischenlager fristgerecht Einwendungen vorgebracht", sagte ein BfS-Sprecher. Die meisten seien dem BfS in Form von Unterschriftenlisten zugegangen. Außerdem haben 18 Personen Einzeleinwendungen erhoben.

Die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger befassen sich u. a. mit der erforderlichen Vorsorge gegen Schäden (z.B. Brände, Erdbeben, Hochwasser) und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Außerdem geht es um die Langzeitsicherheit der Castor-Behälter, etwa bei gezielt herbeigeführten Abstürzen von großen Passagiermaschinen oder bei terroristischer Bedrohung.

Alle Einwendungen werden jetzt vom BfS erfasst, dokumentiert und nach inhaltlichen Schwerpunkten geordnet. Bei dem für Oktober 2008 geplanten Erörterungstermin können die schriftlich erhobenen Einwendungen mündlich erläutert und inhaltlich vertieft werden. Ort und Zeitplan des Erörterungstermins werden einen Monat vorher in der regionalen Presse, im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des BfS bekannt gegeben.

Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Lagerung von insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen in insgesamt 15 Transportbehältern der Behälterbauart CASTOR 440/84 beantragt. Diese sollen in einer Lagerhalle aus Stahlbeton gelagert werden, die 35 m lang, 18 m breit und 17 m hoch ist. Die Außenwände der beantragten Halle sollen etwa 85 cm dick sein, die Dicke des Betondaches solle etwa 55 cm betragen. Damit entspricht das beantragte Zwischenlager anderen bereits genehmigten dezentralen Zwischenlagern an den Standorten süddeutscher Kernkraftwerke. Das ursprünglich beantragte Zwischenlagerkonzept, das die Aufbewahrung der Behälter liegend unter einzelnen Betonumhausungen vorsah, hatte die Betreiberin zurückgezogen, nachdem BfS und die Reaktorsicherheitskommission grundlegende sicherheitstechnische Bedenken geäußert hatten.

Das geplante Zwischenlager soll abgebrannte Brennelemente so lange sicher aufnehmen, bis sie in ein Endlager in tiefen geologischen Schichten verbracht werden können. In Verbindung mit der direkten Endlagerung werden dezentrale Zwischenlager helfen, die mit der Wiederaufarbeitung verbundenen Gefahren und radioaktiven Belastungen der Umgebung sowie Transporte zu zentralen Zwischenlagern zu vermeiden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 09.07.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz