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Bundesamt für Strahlenschutz will medizinische Strahlenbelastung in Deutschland senken

Bundesumweltminister Trittin zum BfS-Jahresbericht: „Zwischenlager vermeiden Atomtransporte“

Ausgabejahr 2004
Datum 24.06.2004

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für Strahlenschutz:

Die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und ein besserer medizinischer Strahlenschutz sind Schwerpunkte des Jahresberichts 2003 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des BfS, Wolfram König, stellten ihn heute in Berlin vor. Trittin: "Mit der zügigen Erteilung aller Genehmigungen für die zwölf beantragten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke durch das BfS sind die Voraussetzungen erfüllt, um Atommülltransporte drastisch zu reduzieren. Das Konzept der Bundesregierung für eine dezentrale Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente hat damit bereits jetzt Wirkung gezeigt." Zudem sei – vier Jahre nach dem Atomkonsens – die ursprünglich geplante Anzahl von etwa 500 Behältern abgebrannter Brennelemente für die ausländische Wiederaufbereitung nahezu halbiert. Trittin: "Damit schaffen wir die Vorgabe des Atomgesetzes, ab dem 30. Juni 2005 keine Transporte in die Wiederaufarbeitung mehr zuzulassen." Seit dem Regierungswechsel 1998 hat es keine innerdeutschen Transporte von den Atomkraftwerken zu den zentralen Zwischenlagern Gorleben und Ahaus mehr gegeben. Diese Transporte sind durch die Inbetriebnahme von Interimslagern überflüssig geworden.

Ein besserer medizinischer Strahlenschutz bildet den zweiten thematischen Schwerpunkt im BfS-Jahresbericht. Wolfram König betonte, dass die medizinisch verursachte Strahlenbelastung der deutschen Bevölkerung international weiterhin auf hohem Niveau liege. Im Vergleich zum Jahr 1996 sei die durchschnittliche Strahlenbelastung um etwa 0,2 mSv auf 1,8 mSv pro Einwohner gestiegen. Dieser Anstieg – so König – sei auf die vermehrte Anwendung der dosisintensiven Computertomographie (CT) zurückzuführen.

Im Jahr 2001 wurden in Deutschland rund 150 Millionen radiologische Untersuchungen vorgenommen, das entspricht 1,8 Untersuchungen pro Einwohner. Mit der Novellierung der Röntgenverordnung und der Einführung von diagnostischen Referenzwerten (DRW) wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken. König: "Ich rechne damit, dass in Deutschland damit die Strahlenbelastung künftig gesenkt werden kann".

Weiter nehme als diagnostisches Verfahren die Computertomographie in der medizinischen Versorgung einen immer breiteren Raum ein. Ihr Anteil an der mittleren Dosis betrug im Jahr 1996 ein Drittel, mittlerweile habe sie sich auf die Hälfte erhöht. Diese weltweit beobachtete Zunahme spiegele die gestiegene Bedeutung dieses Verfahrens in der Medizin wieder.

Gleichzeitig würden radiologische Untersuchungen in der Bundesrepublik – im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht ausschließlich in dafür spezialisierten Zentren durchgeführt. Die breite Streuung von Röntgengeräten in Praxen niedergelassener Ärzte verschiedener Fachrichtungen (z.B. für Orthopädie) seien ein deutlicher Hinweis auf einen Verbesserungsbedarf im Gesundheitswesen. "Bei der Entscheidung über die Anwendung tragen die Ärzte eine hohe Verantwortung. Nutzen und Risiko einer radiologischen Untersuchung müssen künftig noch sorgfältiger abgewogen werden, um den Trend der steigenden Strahlenbelastung zu stoppen", sagte König.

Für Untersuchungen am Menschen seien nach der neuen Röntgenverordnung die diagnostischen Referenzwerte zu Grunde zu legen. Diese dürfen nicht beständig und ungerechtfertigt überschritten werden. Neben den diagnostischen Referenzwerten spiele auch die Einhaltung technischer Standards für die verwendeten Geräte und deren technische Fortentwicklung eine entscheidende Rolle zur Minimierung der individuellen Strahlenbelastung.

"Ein für alle Beteiligten gutes Hilfsmittel zur Vermeidung medizinisch nicht gerechtfertigter Röntgenuntersuchungen ist der Röntgenpass. Durch den in jeder Praxis erhältlichen Ausweis können unnötige Doppeluntersuchungen verhindert und Vergleichsmöglichkeiten mit vorangegangenen Aufnahmen geschaffen werden", so König weiter. Die Notwendigkeit einer radiologischen Untersuchung sollte zusätzlich von allen Patientinnen und Patienten individuell beim behandelnden Arzt hinterfragt werden.

Bundesumweltminister Trittin wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung eines effizienten Mammographie-Screenings hin. „Jährlich erkranken in Deutschland rund 47.000 Frauen an Brustkrebs, rund 17.600 Frauen pro Jahr sterben an dieser Erkrankung. Die flächendeckenden Röntgenuntersuchungen, die derzeit vorbereitet werden, können einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Brustkrebses leisten. Dabei müssen hohe Qualitätsstandards gewahrt sein.“ Hierzu gehören unter anderem eine tägliche Qualitätskontrolle der Röntgengeräte, eine Doppelbefundung - zweifache ärztliche Auswertung - der Aufnahmen und ein anspruchsvolles Qualitätsmanagement entlang der gesamten Screeningkette. Nur so seien die Reihenuntersuchungen gerechtfertigt.

Stand: 24.06.2004

© Bundesamt für Strahlenschutz