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Vier Genehmigungen im Internet

Zwischenlager an Atomkraftwerken

Ausgabejahr 2003
Datum 07.10.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die vier kürzlich erteilten Genehmigungen für Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente an den Atomkraftwerken Biblis, Neckarwestheim, Unterweser/Esenshamm und Isar/Ohu beim BfS in Salzgitter und bei den Standort-Gemeinden auslegen.

Die wesentlichen Teile der Genehmigungen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger und in einigen regionalen Tageszeitungen öffentlich bekannt gegeben.

Mit dem jeweiligen Beginn der Auslegungen veröffentlicht das BfS die Genehmigungen auch auf seiner Internetseite (www.bfs.de). Rechtsverbindlich ist der ausgelegte Text.

Von Personen, die Einwendungen gegen die Vorhaben erhoben hatten, kann der Genehmigungsbescheid beim BfS, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, angefordert werden. Rechtsmittel sind innerhalb eines Monats möglich.

Die Auslegung der jeweiligen Genehmigung findet beim BfS und vor Ort zu folgenden Terminen statt:

08.-21.10.2003:
Isar/Ohu:
Rathaus Niederaichbach

10.-23.10.2003:
Unterweser/Esenshamm:
Rathaus Gemeinde Stadland

15.-28.10.2003:
Neckarwestheim:
Begegnungsstätte Kleeblatt-Gebäude, Gemmrigheim

16.-29.10.2003:
Biblis:
Rathaus Biblis

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 07.10.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz