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Verwaltungsgericht weist Klagen gegen BfS ab

Ausgabejahr 2003
Datum 25.07.2003

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klagen mehrerer Bürger und der Gemeinde Gochsheim (Bayern) gegen eine vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereits im Jahr 2000 erteilte Genehmigung für den Transport von bestrahlten Kernbrennstoffen vom Kernkraftwerk Grafenrheinfeld zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague als unzulässig abgewiesen. Der damals genehmigte Transport wurde inzwischen durchgeführt. Wegen weiterer Transporte vom Kernkraftwerk Grafenrheinfeld nach La Hague, wollten die Kläger eine gerichtliche Klärung, ob die erteilte Genehmigung rechtmäßig war.

In Beschlüssen, die dem Urteil vorausgegangen waren, hatte das VG Braunschweig bereits ausgeführt, dass dem Auftreten von Oberflächenkontaminationen, die zu dem Transportstopp im Jahr 1998 geführt haben, durch technische Maßnahmen und Auflagen wirksam begegnet worden sei. Bei der Durchführung von Transporten seien seitdem keine Grenzwertüberschreitungen mehr festgestellt worden. Darüber hinaus bestätigten Messungen am Umschlagort in Gochsheim, dass die maximale Strahlenbelastung für Anwohner am Umschlagort infolge der beklagten Transporte nur etwa 1% des zulässigen Grenzwertes von 1 Millisievert pro Jahr betragen würde. Nach Auffassung des BfS bestätigen die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig, dass der Schutz der Bevölkerung durch die Prüfungen des BfS in den Genehmigungsverfahren ernstgenommen und gewährleistet wird.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 25.07.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz