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Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus Frankreich genehmigt

Ausgabejahr 2003
Datum 30.04.2003

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den am 27.01.2003 beantragten Transport von 12 Behältern mit HAW-Glaskokillen von der Cogema in La Hague zum Transportbehälterlager (TBL) Gorleben genehmigt. Die Genehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz festgestellt worden war.

Durch Auflagen in der Genehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dazu wurden konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten festgelegt. Auch bei diesen Transporten werden - wie bereits beim HAW-Transport im Jahr 2002 - Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 CG eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.12.2003 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Transporttermin muss mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder, gemäß weiterer Auflagen des BfS, vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 30.04.2003

© Bundesamt für Strahlenschutz