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22000 Einwendungen aus Österreich

Zwischenlager am AKW-Standort Gundremmingen

Ausgabejahr 2002
Datum 31.01.2002

Bis zum Ende der Auslegung des Antrags auf Errichtung eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Standort des bayerischen Atomkraftwerkes Gundremmingen sind beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde etwa 22.000 Einwendungen aus Österreich eingegangen.

Im Oktober 2001 waren bereits 76.000 Einwendungen aus Deutschland Gegenstand eines Erörterungstermins.

Das Zwischenlager wird von der RWE Power AG, der E.ON Kernkraft GmbH und der Kernkraftwerke Gundremmingen Betriebsgesellschaft mbH beantragt.

Mit der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Vorhabens betritt das BfS Neuland und entspricht damit der europäischen UVP-Richtlinie. Das Österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hatte federführend auch für die zu den Einwendern zählenden Länder Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg und Tirol eine Beteiligung erbeten.

Zur Begründung führt es an, es seien "erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Österreichs nicht von vornherein auszuschließen". In den Einwendungen kritisierten Bürger und öffentliche Institutionen, die Entsorgung des Atommülls sei ungewiss, der Betrieb des Zwischenlagers könne die Krebsraten erhöhen, die Kapazität des Lagers sei überdimensioniert, die Dichtheit der Behälter - für die es keine umfangreichen Tests gebe - könne nicht gewährleistet werden, das Lagergebäude sei nicht stabil genug und seit dem 11. September müsse man gegen Anschläge einen höheren Sicherheitsstandard vorsehen. Insbesondere befürchteten sie bei Störfällen Gefahren auch für die Bevölkerung im nahen Österreich.

Die Unterlagen zum Vorhaben waren vom 26.11.2001 bis zum 28.1.2002 in mehreren österreichischen Dienststellen ausgelegt. Zu Einwendungen hatte vor allem die "Oberösterreichische überparteiliche Plattform gegen Atomgefahren" aufgerufen.

Die österreichischen Einwendungen zur UVP werden im weiteren Genehmigungsverfahren geprüft. Allen Einwenderinnen und Einwender aus Österreich, die sich fristgerecht geäußert haben, steht darüber hinaus die Möglichkeit offen, ihre Argumente bei dem für April geplanten Anhörungstermin mündlich darzulegen und zu erläutern.

Die einzelnen Verfahrensschritte hat das BfS mit der Österreichischen Regierung abgestimmt.

Für Nachfragen erreichen Sie Volker Schäfer unter 0170 - 7619220.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 31.01.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz