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Abschlussbericht der Radarkommission

Breiter wissenschaftlicher Konsens erzielt

Radargeräte als Störstrahler

Bei sehr starken Radarsendern, wie sie als Wetterradar und in der zivilen und militärischen Flugsicherung eingesetzt werden, sind Verstärkerröhren notwendig, die mit hoher Leistung bis zu 2,5 Megawatt (MW) und Röhrenspannungen im Bereich von 5 bis 100 Kilovolt (kV) betrieben werden. Diese Verstärkerröhren erzeugen als Abfallprodukt Röntgenstrahlung. Sie sind daher Störstrahler im Sinne der Röntgenverordnung und unterliegen entsprechenden Sicherheitsvorschriften.

Die Verstärkerröhren müssen derart abgeschirmt sein, dass weder die Bevölkerung noch das Bedienungspersonal einer über den Grenzwerten liegenden Dosisbelastung ausgesetzt sind. Erhöhte Strahlenexpositionen des Radar-Bedienungspersonals und der Servicetechniker können dann auftreten, wenn entgegen den Sicherheitsbestimmungen während des laufenden Betriebes ohne entsprechende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gearbeitet wird.

Die im September 2002 eingesetzte unabhängige Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA (Radarkommission) unter Leitung von Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, hat am 02. Juli 2003 in Berlin ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Im Zentrum der Tätigkeit der Radarkommission stand die Bewertung von strahlungsbedingten gesundheitlichen Risiken, die durch die frühere Tätigkeit an militärischen Radaranlagen aufgetreten sein können.

Röntgenstörstrahlung

Hier spielt die sogenannte Röntgenstörstrahlung die wichtigste Rolle. Bei Exposition gegenüber ionisierender Strahlung empfiehlt die Kommission zunächst alle bösartigen Neubildungen (Krebserkrankungen), mit Ausnahme der Chronisch Lymphatischen Leukämie, als qualifizierend zu betrachten und darauf aufbauend die Anerkennungsverfahren auf berufsbedingte Erkrankung durchzuführen.

Bei vielen Antragstellern liegt die Tätigkeit jedoch schon Jahrzehnte zurück. Eine rückwirkende Ermittlung der Belastung ist in solchen Fällen nicht mehr möglich. Für diese ehemaligen Beschäftigten der frühen Phase empfiehlt die Kommission eine Gruppenlösung. D.h. bei bestimmten Tätigkeitsprofilen und qualifizierenden Erkrankungen sollte generell eine Anerkennung erfolgen.

Für spätere Zeiträume kann eine individuelle Abschätzung der Belastungen auf Grund vorliegender Messwerte der Strahlung vorgenommen werden. Aus den Belastungswerten sollten die Verursachungswahrscheinlichkeit für die Erkrankungen ermittelt werden. Für einige wichtige Radargeräte liegt diese Zeitspanne zwischen 1975 und 1985.

Nach dieser Phase können nennenswerte Belastungen praktisch ausgeschlossen werden, da wirkungsvolle Strahlenschutzmaßnahmen ergriffen worden waren.

Radioaktive Leuchtfarben

Bei eng abgegrenzten Tätigkeiten konnten in den Anfangsjahren der Bundeswehr relevante strahlenbedingte Belastungen durch radioaktive Leuchtfarben auftreten. Die Kommission empfiehlt für diesen Zeitraum vor der Umsetzung wirkungsvoller Strahlenschutzmaßnahmen die individuelle Ermittlung der Strahlenbelastung über ein spezielles Messverfahren.

Hochfrequente Radarstrahlung

Die eigentliche hochfrequente Radarstrahlung wird nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht als krebsauslösend angesehen. Hier stehen mögliche thermische Wirkungen im Vordergrund.

An militärischen Radaranlagen hat es Arbeitsplätze in geringer Entfernung von leistungsstarken Radarantennen gegeben, für die das Risiko einer Überexposition als nicht unerheblich bewertet werden muss. Bei Vorliegen der qualifizierenden Erkrankung, in diesem Falle der Katarakt, einer Trübung der Augenlinse, und entsprechendem Tätigkeitsprofil, empfiehlt die Kommission eine Anerkennung als berufsbedingte Erkrankung.

Empfehlungen

Die Kommission hat eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für die Anerkennungsverfahren vorgelegt. Unter anderem sollten alle Antragsteller, die bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Erkrankungen erfüllen, vor der Bescheiderteilung angehört werden. Die Kommission kann darüber hinaus keinen fachlichen Grund für die derzeitige Praxis erkennen, die Strahlenbelastungen der Antragsteller je nach Beschäftigtenstatus unterschiedlich zu bewerten.

Die frühere Vorsitzende der Strahlenschutzkommission Frau Prof. Maria Blettner und Wolfram König drückten bei der Übergabe des Abschlussberichts ihre Hoffnung aus, dass die im breiten wissenschaftlichen Konsens erarbeiteten Kommissionsempfehlungen, den Weg für eine von möglichst allen Beteiligten akzeptierte Lösung des Radarstrahlenproblems ebnen.

Die Kommission und ihre Arbeit

Die siebzehnköpfige Kommission repräsentiert ein breites Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen und Lehrmeinungen. Nachdem es in der Vergangenheit kontroverse Diskussionen über die möglichen gesundheitsschädigenden Folgen der Strahlenbelastungen durch die Tätigkeit an Radaranlagen gegeben hatte, war die Kommission auf Anregung des Verteidigungsausschusses vom Bundesverteidigungsministerium eingesetzt worden.

Die Kommission wertete eine große Zahl von Daten, Dokumenten und wissenschaftlichen Publikationen aus. Zur Bewertung der Arbeitsplatzsituationen wurden außerdem eine Reihe noch existierender früherer Radaranlagen besichtigt und Anhörungen weiterer Sachverständiger und Betroffener durchgeführt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@bfs.de.

Stand: 24.08.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz