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Bonner Aktionsplan zum Strahlenschutz in der Medizin
Im Rahmen der Internationalen Konferenz zum Strahlenschutz in der Medizin der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA), die vom 3. bis 7. Dezember 2012 stattfand, wurde der sogenannte "Bonner Aktionsplan" entwickelt. Dieser Plan sieht folgende Aktionen vor:
Aktion 1: Stärkere Implementierung des Rechtfertigungsprinzips
- Entwicklung von harmonisierten evidenzbasierten Kriterien zur Bewertung der Angemessenheit von medizinischer Bildgebung, die auch Verfahren ohne ionisierende Strahlung berücksichtigen.
- Die weltweite Implementierung von Überweisungskriterien für die medizinische Bildgebung unter Berücksichtigung der individuellen Situation von Patienten und lokalen Besonderheiten.
- Entwicklung von IT-Lösungen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung.
- Entwicklung von Kriterien für die Rechtfertigung von Forschungsstudien mit Patienten und asymptomatischen Einzelpersonen.
- Berücksichtigung von neuen Gesundheitstechnologien (zum Beispiel Teleradiologie).
Aktion 2: Verbesserung der Implementierung des Prinzips der Optimierung
- Etablierung und regelmäßige Aktualisierung von diagnostischen Referenzwerten, insbesondere für Kinder.
- Sicherstellung der Einhaltung von Dosis-Referenzwerten (“dose constraints") für helfende Personen und Pflegepersonal.
- Entwicklung und Anwendung standardisierter Entlassungskriterien für Patienten, denen radioaktive Stoffe (zum Beispiel Jod-131) appliziert wurden.
- Entwicklung und Anwendung von technischen Lösungen für die Abschätzung von Patientendosen und deren Aufzeichnung.
Aktion 3: Von Herstellern einen Beitrag zum allgemeinen Sicherheitssystem einfordern
- Verbesserung der Sicherheit von medizinischen Geräten durch Optimierung des Designs unter Strahlenschutzgesichtspunkten.
- Entwicklung von technischen Lösungen für die Reduktion der Strahlenexposition von Patienten (eine Reduktion von über 90 Prozent im Bereich der Computertomographie in den nächsten zehn Jahren scheint möglich).
- Bereitstellung von Hilfsmitteln beziehungsweise Tools und Unterstützung beim Training von Anwendern von medizinischen Geräten, die Strahlenschutz und Sicherheitsaspekte berücksichtigen.
- Aktive Beteiligung bei der Standardisierung von Geräten und Zubehör in Bezug auf Leistungs- und Dosisparameter.
- Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Entwicklungsländern (zum Beispiel bei Instandhaltung, Ersatzteilen).
- Förderung des Gebrauchs von Plattformen für den Austausch zwischen Industrie und Behörden.
Aktion 4: Evaluierung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen fordern
- Definition, Einführung und Forderung von standardisierten Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Implementierung von klinischen Audits zur Qualitätssicherung.
- Durchführung von Inspektionen zur Identifizierung von Defiziten im rechtlichen und administrativen Bereich.
Aktion 5: Schaffung und Förderung eines strategischen Forschungsplans
- Zum besseren Verständnis von gesundheitlichen Auswirkungen bei niedrigen Dosen und radiologischen Risiken bei internen und externen Expositionen, insbesondere bei Kindern und Schwangeren.
- Zur Reduzierung von Unsicherheiten bei Risikoabschätzungen im Niedrigdosisbereich.
- Zur Bestimmung der individuellen Strahlenempfindlichkeit.
- Zur Identifizierung von spezifischen biologischen Markern für ionisierende Strahlung.
- Zur besseren Charakterisierung von deterministischen Effekten auf die Gesundheit (etwa Augenlinsentrübung).
- Zur Verbesserung von Methoden zur Ermittlung von Organdosen.
Aktion 6: Bereitstellung von Informationen zur medizinischen Strahlenexposition - weltweit
- Zur Verbesserung der weltweiten Datenerhebung und insbesondere in Entwicklungsländern durch Pflege der internationalen Kooperation.
- Daten zur Verfügung stellen für Qualitätssicherungsmanagement, Analysen von Trends sowie zur Entscheidungsfindung und Mittelzuweisung.
Aktion 7: Verhinderung von radiologischen Vorkommnissen und Unfällen
- Einigung auf eine harmonisierte Klassifikation der negativen Auswirkungen (Taxonomie)
- Harmonisierung der internationalen Standards für die Kalibrierung technischer Bestrahlungsparameter.
- Implementierung von freiwilligen Sicherheitsmelde- und Lernsystemen.
- Ausweitung des betrachteten Bereichs auf Brachytherapie und Behandlungen mit Radiopharmaka.
- Implementierung von Methoden zur prospektiven Risikoanalyse in der klinischen Praxis.
Aktion 8: Stärkung der Strahlenschutzkultur im Gesundheitswesen
- Integration des Strahlenschutzes in die Bewertung von Gesundheitstechnologien.
- Förderung der Kooperation zwischen Strahlenschutz- und Gesundheitsbehörden.
- Förderung der Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen und verschiedener Bereiche des Strahlenschutzes.
- Integration des Strahlenschutzes in den Lehrplan von medizinischen und zahnmedizinischen Ausbildungsstätten.
- Anerkennung des Medizinphysikers als unabhängigen Beruf mit Strahlenschutz-Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen.
Aktion 9: Förderung des Nutzen-Risiko-Dialogs bei Anwendungen ionisierender Strahlung
- Zur Schaffung des Bewusstseins für Nutzen und Risiken von ionisierender Strahlung bei Fachpersonal, Patienten und Bevölkerung.
- Zur Verbesserung der Risikokommunikationskenntnisse bei Anbietern von Gesundheitsleistungen.
- Zur Förderung des Entscheidungsfindungsprozess bei Patienten durch aktive Information (zum Beispiel Informations-Checklisten).
Aktion 10: Förderung/Unterstützung der Implementierung von Sicherheitsanforderungen
- Entwicklung von praktischen Leitlinien zur Unterstützung der Implementierung der internationalen Strahlenschutzgrundnormen im Gesundheitswesen weltweit.
- Etablierung eines rechtlichen und administrativen Rahmens für den Schutz von Patienten, Personal und Bevölkerung auf nationaler Ebene.
- Durchsetzung von Anforderungen an Strahlenschutzausbildung und -training für das Personal im Gesundheitswesen.
Stand: 29.11.2017