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Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

GlossareintragElektrisches Feld

Kraftfeld, das sich zwischen elektrisch geladenen Körpern ausbildet. Entsprechend der Größe seiner elektrischen Ladung wird auf einen Körper im elektrischen Feld eine Kraftwirkung ausgeübt. Maß für die Stärke und Richtung dieser Kraftwirkung ist die elektrische Feldstärke E, deren Betrag in Volt pro Meter (V/m) angegeben wird.

GlossareintragMagnetisches Feld

Kraftfeld, das u.a. von bewegten elektrischen Ladungen hervorgerufen wird. Magnetische Felder treten in der Umgebung von stromdurchflossenen Leitern und Dauermagneten auf. Bei Dauermagneten sind inneratomare Ströme der sich bewegenden Elektronen die Ursache des Magnetfeldes. Die magnetische Feldstärke H kennzeichnet Stärke und Richtung des magnetischen Feldes. Ihre Maßeinheit ist Ampere pro Meter (A/m). Neben der magnetischen Feldstärke beschreibt auch die magnetische Flussdichte B die Stärke des magnetischen Feldes. Maßeinheit ist das Tesla (T). 1 T = 1 Vs/m². Gebräuchlich ist die Maßeinheit Mikrotesla (µT). Für die Umrechnung von der magnetischen Flussdichte in die magnetische Feldstärke gilt in Luft oder biologischem Gewebe: 1 µT entspricht 0,8 A/m.

Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union (EU) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EC) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF-Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) aus dem Jahr 1998. Die EU-Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung.

Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz) sind festgelegt:

  • für elektrische Felder: 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m)
  • für magnetische Felder: 100 Mikrotesla (100 µT)

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit diesen Empfehlungen. Es gibt drei verschiedene Herangehensweisen:

Gruppe 1

In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Empfehlungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden.

Gruppe 1
Land

Grenzwert

elektrisches
Feld (kV/m)

Grenzwert

magnetisches
Feld (µT)

Umsetzung / Regelung
Estland5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Griechenland5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Malta5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Österreich5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
(umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119)
Portugal5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Rumänien5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Slowakei5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Tschechische Republik5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
(State regulation No 480/2000-Protection against non-ionizing radiation)
Ungarn5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
(State regulation No 480/2000-Protection against non-ionizing radiation)
Zypern5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
(State regulation No 480/2000-Protection against non-ionizing radiation)
Zusätzliche Beschränkungen
Deutschland5100

Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU-Ratsempfehlung)

Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt:

  • keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast
  • kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht

Vorsorge:
Emissionen sind zu minimieren.

Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von

  • Wohnungen,
  • Krankenhäusern, Schulen,
  • Kindergärten,
  • Kinderhorten,
  • Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen

Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV, 50 Hz): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen.

Belgien (Brüssel)5100kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt
Belgien10OMEN = für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung
Belgien (Wallonien)5/7/10-Wohngebiete/Straßen/sonstige Orte
Belgien (Flandern)0,2 - 10-Innenräume
Finnland5100

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung

  • elektrische und magnetische Felder in Nähe von Menschen möglichst gering halten
  • kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt
Frankreich5100Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung:
Gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen
Kroatien

5

2

100

40

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung:
OMEN
Luxemburg5100

Referenzwerte wie EU-Ratsempfehlung
Abstandsregelung bei Neuanlagen:

  • für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter,
  • für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter

Gruppe 2

In der zweiten Gruppe gilt die Empfehlung des Europäischen Rats nicht. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zu der EU-Ratsempfehlung beziehungsweise andere oder gar keine Regelungen.

Gruppe 2
Land

Grenzwert

elektrisches
Feld (kV/m)

Grenzwert

magnetisches
Feld (µT)

Umsetzung / Regelung
Bulgarien--

Keine gesetzliche Regelung

betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung

Großbritannien9360

Keine gesetzliche Regelung.
National Radiological Protection Board (NRPB) empfiehlt 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das magnetische Feld

Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwerte von 5 Kilovolt pro Meter (kV/m)

Irland--Keine gesetzliche Regelung
Lettland--Keine gesetzliche Regelung
Schweden--Keine gesetzliche Regelung
Umweltgesetzbuch und Gesetzgebung aus dem Jahr 1998
Wenn magnetische Felder von bestehenden Anlagen stark vom natürlichen Hintergrund (0,1 % des Referenzwertes der EU-Ratsempfehlung) abweichen, dann müssen sie zu vertretbaren Kosten und Konsequenzen reduziert werden.
Neue Anlagen: bereits bei der Planung und beim Bau Expositionsminderung berücksichtigen
Spanien--

Keine gesetzliche Regelung

Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen.

Gruppe 3

Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden.

Gruppe 3
Land

Grenzwert

elektrisches
Feld (kV/m)

Grenzwert

magnetisches
Feld (µT)

Umsetzung / Regelung
Dänemark--

Keine gesetzliche Regelung

Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 MikroTesla (µT) nicht überschreiten

keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung

Italien5100

Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen):

  • Eingreifwert 10 Mikrotesla (µT) für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten an denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten.
  • Qualitätsziel = 3 Mikrotesla (µT) für neue Leitungen und für Planungen.
  • Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 Mikrotesla (µT)

OMEN

Liechtenstein-1

Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 (bzw. 2010 geänderte Version)
Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden.

Anlagegrenzwert: 1 Mikrotesla (µT); maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig
sensible Bereiche sind extra auszuweisen
Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden

Litauen0,5/110/20
  • Innerhalb von Wohnungen: 0.5 Kilovolt pro Meter (kV/m) und 10 Mikrotesla (µT) entspricht 10 Prozent des Referenzwerts der EU-Ratsempfehlung.
  • außerhalb: 1 Kilovolt pro Meter (kV/m) und 20 Mikrotesla (µT) entspricht 20 Prozent des Referenzwerts der EU-Ratsempfehlung
Niederlande5/80,4/100/ 120/200

Referenzwerte von ICNIRP (U-629/EvR/RA/559-C).

Seit 2005 Empfehlung des Gezondheitsraads für neu zu errichtende Stromleitungen an sensiblen Bereichen:

  • ausgehend von einer über das Jahr gemittelten 30-Prozent-Auslastung einer Leitung dürfen 0,4 Mikrotesla (µT) nicht überschritten werden.

Nachrüstung bestehender Leitungen: ist keine neue Leitung und daher gilt diese Regelung nicht

Polen175

Referenzwerte niedriger als in EU-Ratsempfehlung:

Schweiz-/51/100

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) (1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte mit 26. BImSchV identisch.
Es gibt vorsorgliche Grenzwerte.

Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen:

OMEN: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert).

Slowenien10/0,5100/10

OMEN: neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen:

  • 0,5 Kilovolt pro Meter (kV/m) und
  • 10 Mikrotesla (µT)

entspricht 10 Prozent des Referenzwertes der EU-Ratsempfehlung

Stand: 04.07.2018

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