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Rechtliche Regelungen
Die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder, die in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) enthalten sind, stützen sich auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Für Mobilfunksendeanlagen ist in der Regel eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.