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Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder

Mikrowellenkochgeräte

  • Hochfrequente elektromagnetische Strahlung mit einer Frequenz von 2,45 Gigahertz wird in Mikrowellenherden zum schnellen Erwärmen von Speisen verwendet. Die hochfrequenten Felder werden im Inneren der Geräte erzeugt.
  • Durch Abschirmmaßnahmen ist gewährleistet, dass im Betrieb nur sehr wenig Strahlung nach außen gelangt. Trotz guter Abschirmung tritt in der Umgebung der Sichtblende und der Türen eine geringe Leckstrahlung auf.
  • Das BfS hat umfangreiche Messungen an Mikrowellenkochgeräten durchgeführt. Im Mittel lag die Leckstrahlung bei 1 % des festgelegten Grenzwertes an der Geräteoberfläche. Mit zunehmendem Abstand vom Gerät nimmt die Intensität der Mikrowellenstrahlung rasch ab. Bei technisch einwandfreien Geräten besteht daher keine gesundheitliche Gefahr, auch nicht für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere oder Kleinkinder.
  • Bei beobachteten Mängeln, zum Beispiel sichtbaren mechanischen Veränderungen an der Tür oder Verschleißerscheinungen durch intensive Benutzung, ist eine Überprüfung der Geräte durch den Kundendienst sowie gegebenenfalls die Beseitigung der Mängel oder der Ersatz defekter Geräte zu empfehlen.

Hochfrequente elektromagnetische Felder mit einer Frequenz von 2,45 Gigahertz (siehe Tabelle Quellen hochfrequenter Felder) werden in Mikrowellenherden zum schnellen Erwärmen von Speisen verwendet.

Die im Haushalt üblichen Geräte arbeiten in einem Leistungsbereich zwischen circa 100 und 1300 Watt. Die hochfrequenten Felder werden im Inneren der Geräte erzeugt.

Eine Mikrowelle MikrowelleMikrowellenkochgerät

Abschirmung

Durch Abschirmmaßnahmen ist gewährleistet, dass im Betrieb nur sehr wenig Strahlung nach außen gelangt. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme sorgt über eine technisch mehrfach ausgelegte Schutzvorrichtung für eine zuverlässige Abschaltung des Gerätes, sobald die Tür geöffnet wird.

Trotz guter Abschirmung tritt in der Umgebung der Sichtblende und der Türen eine geringe Leckstrahlung auf. In den Gerätespezifikationen ist hierfür ein Emissionsgrenzwert von 5 Milliwatt pro Quadratzentimeter (5 mW/cm2 = 50 W/m2) in einem Abstand von 5 Zentimeter von der Geräteoberfläche festgelegt.

Ergebnisse von Messungen

Das BfS hat umfangreiche Messungen an Mikrowellenkochgeräten durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen vom November 1997 können auch weiterhin als gültig angesehen werden, da sich die technische Funktionsweise der Mikrowellenkochgeräte in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert hat.

Im Mittel lag die Leckstrahlung bei 1 % des festgelegten Grenzwertes an der Geräteoberfläche. Diese Ergebnisse wurden gleichermaßen an alten wie auch an modernen auf dem Markt befindlichen Geräten gefunden. Mit zunehmendem Abstand vom Gerät nimmt die Intensität der Mikrowellenstrahlung rasch ab. In 30 Zentimeter Entfernung ist zum Beispiel noch etwa fünf bis zehn Prozent der an der Oberfläche des Gerätes gemessenen Mikrowellenintensität vorhanden; in einem Meter Entfernung ist dieser Wert auf ein Dreißigstel bis ein Hundertstel abgesunken.

Keine gesundheitliche Gefahr bei technisch einwandfreien Geräten

Bei technisch einwandfreien Geräten besteht daher keine gesundheitliche Gefahr, auch nicht für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere oder Kleinkinder. Um unnötige Expositionen zu vermeiden, sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass sich Kinder während der Zubereitung des Essens nicht unmittelbar vor oder neben dem Gerät aufhalten.

Bei beobachteten Mängeln, zum Beispiel sichtbaren mechanischen Veränderungen an der Tür oder Verschleißerscheinungen durch intensive Benutzung, ist eine Überprüfung der Geräte durch den Kundendienst sowie gegebenenfalls die Beseitigung der Mängel oder der Ersatz defekter Geräte zu empfehlen.

Erwärmung von Lebensmitteln im Mikrowellenherd nicht schädlicher als konventionelle Zubereitungsverfahren

Der gegenüber herkömmlichen Erwärmungsmethoden unterschiedliche Zeit- und Temperaturverlauf bei der Mikrowellenerwärmung kann spezifische Wirkungen auf Lebensmittel haben. Werden die speziellen Garvorschriften für Mikrowellenherde nicht beachtet, kann es zur Überhitzung der Lebensmittel oder durch eine nicht ausreichende Erwärmung zu einer mangelhaften Keimabtötung kommen. Bei Einhaltung der Garvorschriften zeigt sich aber, dass die Nährwertveränderungen denen bei konventioneller Erwärmung entsprechen. Dies bedeutet, dass die Mikrowellenbehandlung von Lebensmitteln nicht schädlicher ist als konventionelle Zubereitungsverfahren (siehe BgVV-Heft 11/1997: L.I. Dehne, D. Früh, R. Matthes, G. Naumann; Mikrowellengeräte im Haushalt - Eine Verbraucherinformation).

Stand: 09.03.2018

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