Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Das Endlager

1970 - 1990: Endlager der ehemaligen DDR

  • Bei der Suche nach einem Endlagerstandort prüft die ehemalige DDR aus Kostengründen nur bestehende Salzbergwerke.
  • Die Einlagerung von radioaktiven Abfällen startet bereits 1971, bevor das Endlager genehmigt und baulich vorbereitet ist.
  • Nach heutigen Kriterien wäre das Bergwerk nicht als Endlager genehmigt worden.

Standortauswahl und Genehmigungsverfahren

1966 geht mit Rheinsberg das erstes Kernkraftwerk der DDR in Betrieb. Konzepte für die Endlagerung radioaktiver Abfälle gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. Die ehemalige DDR sucht einen Endlagerstandort für radioaktive Abfälle. Aus Kostengründen prüft sie dabei nur bestehende Salzbergwerke.

Die Wahl fällt 1971 auf Schacht Bartensleben in Morsleben, ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren wird eingeleitet. Da im Zwischenlager Lohmen in Sachsen der Platz knapp wird, werden bereits 1971 radioaktive Abfälle vorab eingelagert. Die Standortgenehmigung wird 1972 erteilt.

Ab 1978 beginnt ein dreijähriger Probebetrieb des Endlagers. Nach der Erlaubnis zum befristeten Dauerbetrieb 1981 folgt 1986 die Genehmigung zum unbefristeten Dauerbetrieb.

Einlagerung radioaktiver Abfälle

Fassumschlag vor Genehmigung und Bau des Endlagers, 1972 Fassumschlag vor Genehmigung und Bau des Endlagers, 1972Fassumschlag vor Genehmigung und Bau des Endlagers, 1972

Hochradioaktive Abfälle nimmt die Sowjetunion, aus der die Brennelemente stammen, zurück. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle müssen durch die DDR selbst entsorgt werden. Die Einlagerung von radioaktiven Abfällen startet bereits 1971, bevor das Endlager genehmigt und baulich vorbereitet ist. Später wird fester und flüssiger radioaktiver Abfall eingelagert, dabei werden verschiedene Techniken erprobt und angepasst.

Feste Abfälle werden in Fässern gestapelt, unverpackt abgelegt oder von oben in Einlagerungskammern verstürzt. Flüssige Abfälle werden mit Braunkohlefilterasche verfestigt. Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz verbietet das Verfahren wegen Problemen 1982 zeitweilig. Im Jahr 1990 endet die Einlagerung flüssiger Abfälle.

Die wichtigsten Daten kurz zusammengefasst
JahrEreignis
1970Vorläufige Standortauswahl
1971Vorabeinlagerung radioaktiver Abfälle
1972 - 1974Probeweise Einlagerung mit Bergbautechnik
1974 - 1978Umbau der Anlagen zum Endlager
1978 - 1981Probebetrieb des Endlagers
1981Befristete Genehmigung für 5 Jahre
1986Dauerbetriebsgenehmigung
03.10.1990Wiedervereinigung: Das Bundesamt für Strahlenschutz wird Betreiber des Endlagers
Stand: 03.01.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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