Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Informationen in Gebärdensprache (Textfassung)

Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt sich vor

Dies ist die Textfassung des Videos Das BfS stellt sich vor (Gebärdensprache).

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung.

Im Bereich der ionisierenden Strahlung geht es zum Beispiel um

  • die Röntgendiagnostik in der Medizin,
  • die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik und
  • den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität.

Zu den Arbeitsfeldern im Bereich nichtionisierender Strahlung gehören unter anderem der Schutz

  • vor ultravioletter Strahlung und
  • vor den Auswirkungen des Mobilfunks.

Dabei hat neben der Abwehr von unmittelbaren Gefahren die Vorsorge zum Schutz

  • der Bevölkerung,
  • der Beschäftigten in der Arbeitswelt sowie
  • der Patientinnen und Patienten in der Medizin

eine entscheidende Bedeutung.

Was ist das BfS?

Das BfS ist eine selbständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Gegründet wurde das BfS 1989 mit dem Ziel, Kompetenzen auf den Gebieten

  • Strahlenschutz,
  • kerntechnische Sicherheit und
  • Entsorgung radioaktiver Abfälle

zu bündeln.

Welche Aufgaben hat das BfS?

Aufgabenfelder des BfS sind

  • der gesundheitliche, der umweltbezogene und der physikalisch-technische Strahlenschutz,
  • der radiologische Notfallschutz,
  • die kerntechnische Sicherheit,
  • die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen,
  • die Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie die Sicherheit der Beförderung und Aufbewahrung von Kernbrennstoffen.
Stand: 11.07.2016

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