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Video: Grundsätze

Unabhängig von allen festgelegten Grenzwerten gelten beim Strahlenschutz immer die Grundsätze, die Strahlenbelastung insgesamt so niedrig wie möglich zu halten und alle Maßnahmen, die zu einer Strahlenbelastung führen können dahingehend zu prüfen, ob sie unbedingt notwendig sind.

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© Bundesamt für Strahlenschutz

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für das Endlager Konrad auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zum Endlager Konrad erhalten Sie unter www.bge.de/konrad