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Glaskokillen im Zwischenlager Nord

BfS genehmigt die Aufbewahrung von HAW

Ausgabejahr 2009
Datum 24.02.2009

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute der ZLN Zwischenlager Nord GmbH (ZLN GmbH) und der Energiewerke Nord GmbH (EWN GmbH – Betreiberin des Transportbehälterlagers des Zwischenlagers Nord) die Genehmigung für die Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (sogenannte VEK-Kokillen) erteilt. Die Genehmigung erfolgt nach § 6 des Atomgesetzes und erlaubt die Lagerung von fünf Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor HAW 20/28 CG SN 16.

Im 1999 genehmigten Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord dürfen insgesamt maximal 585 Tonnen Kernbrennstoffe in Form von bestrahlten Brennelementen auf insgesamt 80 Behälterstellplätzen in speziellen Castor-Behältern aufbewahrt werden. Derzeit befinden sich 65 Castor-Behälter im Transportbehälterlager. Durch die heute genehmigte Aufbewahrung der VEK-Kokillen mit einer maximalen Masse von einer Tonne Kernbrennstoffe wird die bislang genehmigte Masse an Kernbrennstoffen von 585 Tonnen im Transportbehälterlager nicht überschritten.

Die Genehmigung nach § 6 Atomgesetz ist eine so genannte gebundene Entscheidung. Sie ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass alle Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 2 AtG erfüllt sind. Dazu gehört z.B., dass die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist.

Das radioaktive Inventar der VEK-Kokillen stammt aus der Wiederaufarbeitung von bestrahltem Brennstoff aus Schiffs-, Forschungs- und Leistungsreaktoren in den Jahren 1971 bis 1990. Im Jahr 1991 ist die Stilllegung und der vollständige Rückbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe beschlossen worden. Die Herstellung der HAW-Glaskokillen erfolgt in der Verglasungseinrichtung Karlsruhe, die hierzu erforderliche atomrechtliche Genehmigung wird vom Land Baden-Württemberg erteilt.

Der Abtransport der VEK-Kokillen aus der Verglasungsanlage ist Voraussetzung für den endgültigen Rückbau und die Beseitigung der Anlage. Die EWN GmbH ist inzwischen alleinige Gesellschafterin und hat sich zur Entsorgung der HAW-Glaskokillen verpflichtet.

Das BfS hat die zuständigen Behörden der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg beteiligt, es wurden keine Einwände gegen die Genehmigung erhoben. Die Beförderung der Behälter ist für das Jahr 2010 geplant.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 24.02.2009

© Bundesamt für Strahlenschutz