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Erörterungstermin beginnt in Mosbach

Zwischenlager am Kernkraftwerk Obrigheim

Ausgabejahr 2008
Datum 01.10.2008

Am 8. Oktober wird in Mosbach die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde durchgeführte Erörterung des Antrags der EnBW Kernkraft GmbH auf Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers am Standort des abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim beginnen.

Der Erörterungstermin ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern, die während der öffentlichen Auslegung im Sommer 2008 schriftlich Einwendungen erhoben haben, ihre Argumente zu erläutern und zu vertiefen. Die dargelegten Aspekte werden im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Während der zweimonatigen Auslegung haben etwa 900 Personen Einwendungen gegen das Zwischenlager erhoben.

Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die EnBW Kernkraft GmbH, beabsichtigt auf dem Gelände des 2005 abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim abgebrannte Brennelemente zu lagern, die ausschließlich aus dem Betrieb des Reaktors stammen und derzeit noch im Nasslager auf dem Gelände lagern. Beantragt ist die Lagerung von insgesamt maximal 342 bestrahlten Brennelementen in insgesamt 15 Transportbehältern der Behälterbauart CASTOR 440/84. Diese sollen in einer Lagerhalle aus Stahlbeton gelagert werden, die 35 m lang, 18 m breit und 17 m hoch ist. Die Außenwände der beantragten Halle sollen etwa 85 cm dick sein, die Dicke des Betondaches soll etwa 55 cm betragen. Damit entspricht das beantragte Zwischenlager anderen bereits genehmigten dezentralen Zwischenlagern an den Standorten süddeutscher Kernkraftwerke.

Das ursprünglich beantragte Zwischenlagerkonzept, das die Aufbewahrung der Behälter liegend unter einzelnen Betonumhausungen vorsah, hatte die Betreiberin zurückgezogen, nachdem das BfS Bedenken dagegen geäußert und die Reaktor-Sicherheitskommission um Überprüfung gebeten hatte. Die Reaktor-Sicherheitskommission hatte dabei festgestellt, dass der ursprüngliche Antrag die Grundsätze der sicherheitstechnischen Leitlinien für Zwischenlager in einzelnen Punkten nicht erfüllt.

Die Brennelemente sollen für maximal 40 Jahre zwischengelagert und später in ein Endlager im tiefen geologischen Untergrund gebracht werden. Mit der Zwischenlagerung am Standort ist sichergestellt, dass auch weiterhin keine innerdeutschen Transporte zu den zentralen Zwischenlagern stattfinden und sich die Anzahl der Transporte innerhalb Deutschlands insgesamt reduziert. In Deutschland existieren bereits 12 weitere Zwischenlager an den Standorten von Kernkraftwerken.

Bis zur Entscheidung über den Antrag sind noch umfangreiche Prüfungen notwendig, zu denen auch unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden. Im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren wird eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsprüfung unter Federführung des BfS erfolgen. Das BfS wird außerdem, wie auch bei früheren Genehmigungsverfahren für dezentrale Zwischenlager, mögliche terroristische Anschläge wie beispielsweise den bewusst herbeigeführten Flugzeugabsturz eines Passagierflugzeugs, in die Prüfungen einbeziehen. Weitere Informationen zu dezentralen Zwischenlagern, zum Erörterungstermin in Mosbach und zur Tagesordnung sind auf der Internetseite des BfS abrufbar.

Der Erörterungstermin findet am

Mittwoch, den 8. Oktober 2008
im Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei,
Alte Bergsteige 7,
74821 Mosbach

statt. Er beginnt um 15 Uhr und wird bei Bedarf an den darauf folgenden Tagen fortgesetzt.

Nähere Informationen zum geplanten Ablauf des Erörterungstermins können dem Info-Faltblatt auf der Internetseite des BfS entnommen werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 01.10.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz