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Zwei Drittel der Hohlräume im Zentralteil verfüllt

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Ausgabejahr 2008
Datum 12.03.2008

Die Arbeiten im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben gehen zügig voran: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zwei Drittel der derzeit laufenden bergbaulichen Gefah­renabwehrmaßnahmen im Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) erfolgreich abgeschlossen. Jetzt sind rund 540.000 Kubikmeter von insgesamt etwa 790.000 Kubik­metern Hohlraumvolumen verfüllt. "Die Arbeiten liegen im Zeitplan und die am stärksten beanspruchten Bereiche sind bereits verfüllt", erklärte Florian Emrich, Sprecher des BfS, heute in Salzgitter. Bis Ende 2009 / Anfang 2010 sollen insge­samt 24 Hohlräume im Zentralteil, in denen keine radio­aktiven Abfälle lagern, verfüllt werden. 16 Hohlräume sind bereits verfüllt. Der Bund wird voraussichtlich etwa 160 Millionen Euro in die seit Oktober 2003 laufenden bergbaulichen Gefahrenabwehrmaßnahmen investieren.

Die Arbeiten sind nicht unmittelbar Teil der geplanten Still­legung und endgültigen Verschließung des Endlagers, die derzeit von der zuständigen Planfeststellungsbehörde geprüft werden. Emrich: "Die derzeitigen Arbeiten dienen der lang­fristigen Sicherung des über die Jahrzehnte besonders bean­spruchten Zentralteils des ERAM."

Aufsichtsbehörden und BfS bewerten regelmäßig die Sicher­heit des ERAM. Das BfS als Betreiber und das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Bergaufsichtsbehörde waren gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass in mehreren Bereichen des Zentralteils des ERAM, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eine Gefahr für die Standsicherheit vorliegt. Sie hängt damit zusammen, dass das Endlager in Morsleben von der damaligen DDR in einem für andere Zwecke betriebenen Bergwerk eingerichtet wurde. Modellrechnungen ermittelten Schäden im Salzgestein in unmittelbarer Umgebung der Ab­baue, durch die Wasser in die Hohlräume eindringen könnte. Ohne bergbauliche Gefahrenabwehr könnten sich bislang lokal begrenzte Schäden des Salzgebirges auf noch nicht be­troffene Bereiche ausweiten und einen geordneten sicheren Verschluss der radioaktiven Abfälle gefährden. Da das derzeit laufende atomrechtliche Stilllegungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hatte das BfS beschlossen, frühzeitig zu handeln und unverzüglich die Maßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr beantragt.

Durch gezieltes Einbringen von Salzbeton in einzelne ausge­wählte Bereiche im Zentralteil soll für zusätzliche Stabilität gesorgt und die Barrierefunktion des Salzes verbessert werden. Nach dem Einfüllen härtet dieser Spezialbeton aus und bildet mit dem Salzgebirge ein Traggewölbe, das die aus dem umgebenden Gestein entstehenden Lasten tragen soll.

Zur Historie

Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben war bis­lang das einzige Endlager für radioaktive Abfälle, das in Deutschland nach dem Atomgesetz betrieben wurde. Ausgewählt und genehmigt von den zuständigen DDR-Behörden, ging die Zu­ständigkeit nach der Wiedervereinigung auf den Bund über. 1998 wurde die Einlagerung in Morsleben nach einem Gerichts­entscheid ausgesetzt, im April 2001 erklärte das BfS, die Ein­lagerung nicht wieder aufzunehmen. Bis 1998 wurden etwa 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben eingelagert. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur Stilllegung des ERAM. Im September 2005 hat das BfS die Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die endgültige Schließung des Endlagers dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt als zuständiger Planfeststellungsbehörde übergeben. Die eigentliche Stilllegung des Endlagers wird nach dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses voraussichtlich 15 Jahre dauern.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 12.03.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz