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BfS räumt Plutoniumlager in Hanau

Bund beteiligt sich mit 76 Millionen Euro an der Entsorgung

Ausgabejahr 2005
Datum 10.05.2005

Die Staatliche Verwahrung in Hanau, jahrzehntelang ein Symbol für Altlasten der Atomenergie, ist jetzt fast vollständig geräumt. Unter Verantwortung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wurden jetzt die letzten unbestrahlten radioaktiven Brennelemente aus dem Spaltstoffbunker Hanau abtransportiert. Insgesamt kostet die Entsorgung des radioaktiven Inventars knapp 240 Millionen Euro (knapp 200 Millionen für den Schnellen Brüter Kalkar). Der Bund beteiligt sich dabei mit etwa 76 Millionen Euro (knapp 40 Millionen für den Schnellen Brüter).

Der überwiegende Teil der jetzt abtransportierten Brennelemente war ursprünglich für den "Schnellen Brüter" Kalkar gefertigt worden, bevor dieses Projekt 1991 wieder aufgegeben worden war. "Erst mit diesem Transport ist das Kapitel ‚Schneller Brüter’ in Deutschland endgültig beendet", betonte deshalb Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Berlin. 2001 hatten Bund und Betreiber vereinbart, die Staatliche Verwahrung in Hanau zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch im Jahre 2008, zu beenden. "Hanau ist jetzt plutoniumfrei - damit ist die Plutoniumwirtschaft in Deutschland endgültig beendet", sagte der Präsident des BfS, Wolfram König.

Die abtransportierten Brennelemente wurden von November 2004 bis Mai 2005 in insgesamt neun Transporten zur Weiterverarbeitung nach Frankreich gebracht. Dort sollen sie so weiterverarbeitet werden, dass ihr Plutoniumanteil von derzeit 35 Prozent auf vier bis fünf Prozent reduziert wird und sie in regulären Kernkraftwerken eingesetzt werden können. König: "Bund und Betreiber haben sich auf diesen Entsorgungsweg geeinigt, da er die nachhaltigste und sicherste Lösung für diese Altlast darstellt". Denn:

  • Durch die Reduzierung des Plutoniumgehalts in der Weiterverarbeitung wird die Gefahr der Weiterverbreitung des potentiell atomwaffenfähigen Materials verhindert.
  • Die Stoffe werden nach ihrem Einsatz in Kernkraftwerken endlagerfähig.
  • Die insgesamt anfallende Menge radioaktiver Abfälle wird durch die Weiterverwendung reduziert.
  • Die Staatliche Verwahrung in Hanau wird beendet.

Hintergrund Hanau:

Das "Staatliche Verwahrlager" (beziehungsweise "Staatliche Verwahrung") in Hanau wurde 1981 im sogenannten Spaltstoffbunker auf dem Gelände der ehemaligen Produktionsanlage für Mischoxid-Brennelemente (MOX-Brennelemente) der Firma Siemens AG (früher ALKEM) eingerichtet. In der Staatlichen Verwahrung werden sogenannte Kernbrennstoffe (beispielsweise Brennelemente) gelagert, für die es keine gültige Genehmigung gibt. Denn um Kernbrennstoffe in Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren und Industrie einsetzen oder auch nur lagern zu dürfen, muss der Betreiber eine gültige atomrechtliche Genehmigung besitzen. Liegt eine solche nicht vor, sieht § 5 des Atomgesetzes die Verwahrung durch eine staatliche Stelle vor. Dies war beispielsweise beim Schnellen Brüter in Kalkar der Fall, da das Projekt vor der Inbetriebnahme wieder aufgegeben wurde. Durch die staatliche Verwahrung soll die lückenlose Kontrolle über den Verbleib aller Kernbrennstoffe gewährleistet werden.

Nach den Bestimmungen des Atomgesetzes ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für den Vollzug dieser Aufgabe zuständig.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 10.05.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz