Navigation und Service

Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus Frankreich genehmigt

Ausgabejahr 2005
Datum 26.04.2005

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den am 28. Januar 2005 beantragten Transport von 12 Behältern mit HAW-Glaskokillen von der Cogema in La Hague zum Transportbehälterlager (TBL) Gorleben genehmigt. Die Genehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz (AtG) festgestellt worden war.

Das BfS hat auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugangriffs mit einer großen Passagiermaschine auf das Zwischenlager Gorleben untersucht. Ein 2003 abgeschlossenes Gutachten untersuchte ein solches Szenario bei einem Inventar mit insgesamt 44 Behältern. Im Juni 2004 belegte eine weitergehende Prüfung, dass das TBL Gorleben auch nach Einlagerung der in den nächsten drei Jahren noch zu erwartenden Behältern mit Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich ausreichend sicher gegen einen gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz ist.

Durch Auflagen in der heute erteilten Transportgenehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dazu wurden konkrete Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transportdokumentation und Meldepflichten festgelegt. Auch bei diesem Transport werden - wie bereits bei früheren HAW-Transporten - Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 CG eingesetzt.

Die erteilte Genehmigung ist vom 01.10.2005 bis zum 31.12.2005 befristet. Wann von der Genehmigung Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Transporttermin muss, gemäß weiterer Auflagen des BfS, mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Nach dem 30. Juni 2005 dürfen laut Atomgesetz keine Transporte mehr in die Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA) erfolgen. Die Rücktransporte aus der WAA in La Hague in das TBL Gorleben werden bis 2010 abgeschlossen sein. Die Rücktransporte aus der WAA Sellafield sind für die Jahre 2010 bis 2016 geplant.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 26.04.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz