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BfS nimmt Stellung zu Umweltverträglichkeitsprüfung

Zwischenlager am tschechischen Atomkraftwerk Temelin

Ausgabejahr 2004
Datum 02.11.2004

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland im grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für das geplante tschechische Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Temelin abgegeben.

Der Betreiber des Atomkraftwerks Temelin in der tschechischen Republik - die CEZ AG - plant den Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Kraftwerksstandort ab 2010. Nach tschechischem Recht wurde dieses Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Verfahrens wurde auch die Bundesrepublik Deutschland in das Verfahren miteinbezogen. Für die Bundesrepublik hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dieses Verfahren durchgeführt.

Die von der CEZ AG vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie zum Bau des geplanten Zwischenlagers wurde auf der Homepage des BfS zugänglich gemacht. Bis zur gesetzten Frist für Stellungnahmen am 22. Oktober gingen beim BfS über 2500 Stellungnahmen zur Umweltverträglichkeitsstudie ein, die an das tschechische Umweltministerium weitergeleitet wurden.

Gleichzeitig wurde dem tschechischen Umweltministerium eine Stellungnahme des BfS zur Dokumentation zur Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsstudie des Vorhabensträgers) zugeleitet. Diese Stellungnahme beinhaltet eine Prüfung und Bewertung hinsichtlich möglicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die Bewertung erfolgte anhand internationaler Standards und Maßstäbe, die auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen für deutsche Zwischenlager Anwendung gefunden haben. Bei den UVP-Verfahren für die Zwischenlager an den Atomkraftwerken in Deutschland wurden parallel zu den Umweltverträglichkeitsstudien die sicherheitstechnischen Begutachtungen durchgeführt. In diesem Verfahren hingegen stand die sicherheitstechnische Begutachtung des Standortzwischenlagers Temelín noch nicht zur Verfügung.

Allein aus der Dokumentation der Umweltverträglichkeit ohne Kenntnis der Sicherheitsgutachten ist festzustellen, dass einige mögliche Störfälle wie Behälterabsturz und Verhalten im Erdbebenfall noch nicht ausreichend betrachtet worden sind. Das gilt auch für die Sicherung gegen einen absichtlich herbeigeführten Absturz eines Großflugzeugs. Schließlich gibt es Unterschiede in der Dokumentation der Erfüllung von Anforderungen an die Behältersysteme.

Nach Berücksichtigung der bisher noch nicht bzw. nicht ausreichend betrachteten Störfälle und der identifizierten Unterschiede zu deutschen Anforderungen an Behältersysteme und / oder zu internationalen Anforderungen an Genehmigungsprüfverfahren bestehen keine wesentlichen Kritikpunkte an der Dokumentation der Antragstellerin im Hinblick auf die Bewertung grenzüberschreitender Umweltauswirkungen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 02.11.2004

© Bundesamt für Strahlenschutz