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BfS beteiligt sich am Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für tschechisches Zwischenlager

Zwischenlager am Atomkraftwerk Temelin

Ausgabejahr 2004
Datum 01.10.2004

Der Betreiber des Atomkraftwerks Temelin in der tschechischen Republik - die CEZ AG - plant den Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Kraftwerksstandort in den Jahren 2010 - 2013. Für das Lager ist eine Kapazität von 1370 t Schwermetall zur Zwischenlagerung für eine Zeitdauer von ca. 60 Jahren geplant. Nach tschechischem Recht muss dieses Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Verfahrens wird auch die Bundesrepublik Deutschland in das Verfahren miteinbezogen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird dieses Verfahren stellvertretend für die Bundesrepublik im Auftrag des Bundesumweltministeriums durchführen.

Die CEZ AG legte zur Einleitung des Prüfverfahrens bei dem für die Prüfung zuständigen tschechischen Umweltministerium eine Anzeige des Vorhabens vor. Das darauf folgende Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsumfangs wurde im Dezember 2003 mit Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen (entspricht dem Scoping nach deutschem Umweltrecht). Der Untersuchungsumfang der Umweltverträglichkeitsstudie wurde, unter Berücksichtigung sämtlicher Einwände, von der zuständigen Behörde, dem tschechischen Umweltministerium, festgelegt. Dabei wurde unter anderem auch die Prüfung von Risiken und Folgen eines gezielten Flugzeugabsturzes durch einen terroristischen Angriff berücksichtigt.

Diese Umweltverträglichkeitsstudie wurde Ende Juli 2004 dem tschechischen Umweltministerium vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Studie wird der deutschen Öffentlichkeit auf der Homepage des BfS und in den Dienstgebäuden des BfS in Salzgitter, München und Berlin für vom 04.10. - 22.10.2004 zugänglich gemacht. Die Frist für Stellungnahmen zur Umweltverträglichkeitsstudie an das tschechische Umweltministerium endet am 31.10.2004. Stellungnahmen aus der deutschen Öffentlichkeit müssen deshalb bis zum 22.10.2004 beim BfS eingereicht werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 01.10.2004

© Bundesamt für Strahlenschutz